← Alle Förderprogramme
BMWE (ehem. BMWi)

Bürgschaften des Bundes und der Länder

BundBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMWE (ehem. BMWi)
Bundesland
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bundeswirtschaftsministerium.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Volltext

Für die Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürgschaftssystem:Für Bürgschaftsbeträge bis 2.000.000 EUR stehen in allen Bundesländern Bürgschaftsbanken beziehungsweise Kreditgarantiegemeinschaften bereit, um Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen abzusichern (Einzelheiten - siehe die Einträge zu den Bürgschaftsbanken in dieser Datenbank).

Den darüber hinaus gehenden Bürgschaftsbedarf decken die Länder/Landesförderinstitute mit ihren Bürgschaftsprogrammen ab.

In strukturschwachen Regionen (Einstufung entsprechend der GRW-Fördergebietskarte) steht für Bürgschaftsbeträge ab 20.000.000 EUR das Großbürgschaftsprogramm des Bundes (parallele Bund-/Landesbürgschaften) zur Verfügung.

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden.

Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.

Für alle Bürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

**Verfahrensablauf**

Anträge für Bürgschaften nehmen die Bürgschaftsmandatare der Länder beziehungsweise Landeswirtschaftsministerien entgegen, soweit nicht die Bürgschaftsbanken zuständig sind.

Bei einem Bürgschaftsbedarf ab 20.000.000 EUR in strukturschwachen Regionen entsprechend der GRW -Fördergebietskarte können Anfragen und Anträge an die PricewaterhouseCoopers GmbH gerichtet werden.

Zu Einzelheiten siehe die Hinweise für die Beantragung von Bundesbürgschaften unter Einbindung paralleler Landesbürgschaften: [zum Dokument.](https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Download/Anlage/hinweise-buergschaften-bund-laender.html)

Anträge auf Bürgschaften der Bürgschaftsbanken bis 2.000.000 EUR sind in der Regel über die Hausbank zu stellen. Die Banken/Sparkassen arbeiten mit den Bürgschaftsbanken zusammen und haben Merkblätter und Antragsvordrucke vorrätig. Der Antragsvordruck kann auch auf der Website des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken (weiterführende Links) abgerufen werden. Viele Bürgschaftsbanken bieten auch die Möglichkeit an, Bürgschaften unterhalb bestimmter Höchstgrenzen direkt bei ihnen zu beantragen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Quelle: Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Stand Januar 2024. …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0720PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
In neuem Tab öffnen ↗
Fremder Inhalt — keine Aussage des Portals · bleibt die Fläche leer, Quelle im neuen Tab öffnen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.