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BMWE (ehem. BMWi)

Bürgschaften des Bundes und der Länder

BundBürgschaft

Fehlen bankübliche Sicherheiten, kann eine Bürgschaft von Bürgschaftsbank, Land oder Bund den Kredit eines gewerblichen Unternehmens mit tragfähigem Konzept absichern.

Was gefördert wird

  • bis 2.000.000 EUR: Bürgschaftsbanken und Kreditgarantiegemeinschaften der Länder
  • darüber: Bürgschaftsprogramme der Länder und Landesförderinstitute
  • ab 20.000.000 EUR in strukturschwachen GRW-Regionen: Großbürgschaftsprogramm des Bundes mit paralleler Landesbürgschaft
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

In der Regel über Ihre Hausbank. Viele Bürgschaftsbanken nehmen Anträge unterhalb bestimmter Grenzen auch direkt an.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • Höhe des Bürgschaftsentgelts
  • Laufzeiten der Bürgschaften

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.