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BMWE (ehem. BMWi)

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) - Förderung von CCU und CCS

BundZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMWE (ehem. BMWi)
Bundesland
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bundeswirtschaftsministerium.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Industrieprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland leisten. Wenn Sie Projekte planen, die die Emissionen von Treibhausgasen durch CCU und CCS reduzieren, können Sie eine Förderung beantragen.

Das Förderprogramm besteht aus zwei Teilmodulen:Teilmodul 1: Investitionsvorhaben auf Basis von Art.36 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)

Teilmodul 2: Innovationsvorhaben im Sinne anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (AGVO)

Im Teilmodul 1 können Sie:für Investitionen im Bereich Infrastruktur und Speicher eine Förderung von bis zu 25 Millionen Euro pro Projekt erhalten.

für andere Investitionen eine Förderung von bis zu 30 Millionen Euro erhalten. Gefördert werden bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

In Teilmodul 2 können Sie:für Projekte der industriellen Forschung eine Förderung von bis zu 35 Millionen Euro erhalten,

für Vorhaben der experimentellen Entwicklung eine Förderung von bis zu 25 Millionen Euro erhalten,

für Durchführbarkeitsstudien eine Förderung von bis zu 8,25 Millionen Euro beantragen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizzen bei dem Projektträger ein. Dies ist das Forschungszentrum Jülich GmbH - Projektträger Jülich-PtJ.

Bei Konsortien muss ein Unternehmen als Konsortialführer bestimmt werden. Dieses stellt den Dach-Antrag. Jedes Unternehmen des Konsortiums muss ebenfalls einen separaten Antrag einreichen.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie das elektronische Antragssystem easy-Online.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

**Fristen**

Projektskizzen müssen bis zum 30.11.2024 eingereicht werden.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Dekarbonisierung der Industrie und Carbon Management

(Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz, BIK)

Vom 26. August 2024

Präambel

Die Europäische Union (EU) strebt an, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. Teilweise legt die EU verbindliche Reduktionsziele fest, wonach Deutschland seine Treibhausgasemission bis 2030 im Vergleich zu 2005 um 50 Prozent reduzieren muss.1 Nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz müssen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent und bis 2040 um mindestens 88 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden, bis 2045 muss Klimaneutralität erreicht werden. Mit Blick auf das nationale Klimaneutralitätsziel und die Vorgaben des Emissionshandelssystems der Europäischen Union für den Stromsektor und die emissionsintensive Indust …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.