BMWE (ehem. BMWi)
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Bund
Wer einzelne Maßnahmen zur Energieeffizienz an einem Wohn- oder Nichtwohngebäude umsetzt, etwa Dämmung, Fenster oder eine klimafreundliche Heizung, erhält dafür einen Zuschuss.
Was gefördert wird
- Dämmung von Wänden, neue Fenster und weitere Arbeiten an der Gebäudehülle
- effiziente Anlagentechnik
- klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen oder Biomasseanlagen
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Fachplanung durch Experten
So läuft es ab
- 1Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer mit der Planung beauftragen.
- 2Liefer- oder Leistungsvertrag schließen, der die Förderzusage als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält.
- 3Zuschuss vor Beginn der Umsetzung beim zuständigen Durchführer beantragen.
- 4Nach dem Zuwendungsbescheid die Maßnahme umsetzen.
- 5Verwendungsnachweis mit Belegen und Rechnungen elektronisch einreichen.
Häufige Fragen
Für Heizungstechnik grundsätzlich bis 28.000 EUR für die erste Wohneinheit. Für Hülle und übrige Technik bis zu 60.000 EUR, wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan vorlegen.
Beleg: VolltextWas die Quelle nicht sagt
- Höhe der einzelnen Boni
- Konditionen des Ergänzungskredits
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.