Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Bund
- Ebene
- Bund
- Fördergeber
- BMWE (ehem. BMWi)
- Bundesland
- —
- Instrument
- k. A.
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.bundeswirtschaftsministerium.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Bund ganzheitliche energetische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden durch zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen oder durch direkte Investitionszuschüsse für kommunale Antragsteller.
Sie möchten die Energieeffizienz Ihres Wohngebäudes oder Nichtwohngebäudes verbessern. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie dabei finanziell mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten.
Sie erhalten Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie die Dämmung von Wänden oder neue Fenster. Zudem fördert der Bund effiziente Anlagentechnik sowie den Einbau klimafreundlicher Heizungen, wie Wärmepumpen oder Biomasseanlagen. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz und die Fachplanung durch einen Experten werden bezuschusst.
Wie viel Geld Sie erhalten, hängt von Ihren konkreten Maßnahmen ab. Bei Wohngebäuden liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Heizungstechnik grundsätzlich bei 28.000 EUR für die erste Wohneinheit. Für die Gebäudehülle und restliche Technik können bis zu 60.000 EUR berücksichtigt werden, sofern Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen. Bitte beachten Sie, dass die Förderhöchstbeträge für Heizungen ab dem Jahr 2027 schrittweise sinken.
Der Basis-Fördersatz für neue Heizungen beträgt 30 %. Durch verschiedene Boni – etwa für mittlere und untere Einkommen, Familien mit Kindern, einen schnellen Heizungstausch oder europäische Wärmepumpen – können Sie diesen Fördersatz auf bis zu 80 % steigern.
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der restlichen Anlagentechnik erhalten Sie in der Regel 15 % Zuschuss. Auch hier können Sie durch Boni, beispielsweise für die Umsetzung eines Sanierungsfahrplans, eine höhere Förderung erreichen.
Antragsweg
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
**Verfahrensablauf**
Das Antragsverfahren für die Förderung verläuft zweistufig in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten .
Stufe 1: Einbindung von Experten und Vertragsschluss
- Beauftragen Sie zuerst einen Energieeffizienz-Experten oder einen Fachunternehmer für die Planung .
- Schließen Sie mit dem ausführenden Unternehmen einen Liefervertrag oder Leistungsvertrag ab, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthält . Stufe 2: Antragstellung
- Reichen Sie Ihren Förderantrag für den Zuschuss vor dem Beginn der Umsetzung der Maßnahmen beim zuständigen Durchführer ein .
- Möchten Sie zusätzlich den Ergänzungskredit nutzen, stellen Sie den Antrag dafür über Ihre Hausbank . Stufe 3: Umsetzung und Nachweis
- Setzen Sie die Maßnahme nach Erhalt des Zuwendungsbescheides um.
- Reichen Sie nach Abschluss des Vorhabens den Verwendungsnachweis mitsamt den geforderten Belegen und Rechnungen elektronisch beim zuständigen Durchführer ein, damit Ihnen die Fördermittel ausgezahlt werden.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
vom: 17.07.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Weblink zur Richtlinie (PDF, nicht barrierefrei) …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Voraussetzungen
- Förderhöhe / Konditionen
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/bundesfoerderung-effiziente-gebaeude-em.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.bundeswirtschaftsministerium.desecondary · Fördergeber-Portal: verifiziert