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BMWE (ehem. BMWi)

Förderung für Konsortien für CO2 -arme Produktionsverfahren in der Industrie durch CO2 -Differenzverträge

Bund

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMWE (ehem. BMWi)
Bundesland
Instrument
k. A.
Antragsstatus
Letzter belegter Stichtag 01.12.2025; Fortführung des Programms nicht geprüft (geprüft 19.08.2026)
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bundeswirtschaftsministerium.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als Konsortium in emissionsarme Verfahren investieren, können Sie einen Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag abschließen. Dieser gleicht Ihre Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Methoden aus.

Sie wollen als Konsortium von Unternehmen Ihre Produktion klimafreundlich umbauen. Das kostet oft viel Geld. Sie können deshalb einen Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag mit dem Bund abschließen. Der englische Begriff dafür lautet Carbon Contract for Difference (CCfD). Der Vertrag gleicht Ihre Mehrkosten für Bau und Betrieb der Anlage aus.

Die Laufzeit des Vertrags beträgt 15 Jahre. Sie bilden hierfür ein Konsortium mit anderen Unternehmen. Sie bestimmen 1 Konsortialführer. Dieser stellt den Antrag für das gesamte Konsortium. Das Konsortium erhält einen gemeinsamen Zuwendungsbescheid. Sie haften gemeinsam für alle rechtlichen Verpflichtungen.

Sie erhalten die Förderung, wenn Sie weniger CO2 ausstoßen. Die Höhe der Zahlung hängt vom aktuellen Preis für CO2 ab.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

**Verfahrensablauf**

Eine Teilnahme am Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026 war bis zum 01.12.2025 möglich. Eine Teilnahme an diesem Vorverfahren ist Voraussetzung dafür, dass Unternehmen im nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben können.

Das Gebotsverfahren 2026 der  CO2 -Differenzverträge startete am 05.05.2026.

Das Gebotsverfahren für die Förderung verläuft in folgenden Schritten:

  • Sie reichen Ihren Antrag als Konsortialführer online über das Portal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
  • Sie schicken das Original der Sicherheit per Post an das Forschungszentrum Jülich GmbH - Projektträger Jülich (PtJ).
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) prüft Ihren Antrag.
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bewertet alle Anträge in einem Gebotsverfahren.
  • Sie erhalten bei Erfolg einen gemeinsamen Zuwendungsbescheid für das Konsortium.
  • Der Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag ist damit abgeschlossen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von CO2-armen Produktionsverfahren in der Industrie durch CO2-Differenzverträge (Förderrichtlinie CO2-Differenzverträge – FRL CCfD)

vom: 04.05.2026

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

BAnz AT 08.05.2026 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

Förderaufruf zum Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge

Stand: 05.05.2026

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Weblink zum Förderaufruf …

Noch nicht kuratiert

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  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0379PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.