Förderung für Konsortien für CO2 -arme Produktionsverfahren in der Industrie durch CO2 -Differenzverträge
Bund
- Ebene
- Bund
- Fördergeber
- BMWE (ehem. BMWi)
- Bundesland
- —
- Instrument
- k. A.
- Antragsstatus
- Letzter belegter Stichtag 01.12.2025; Fortführung des Programms nicht geprüft (geprüft 19.08.2026)
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.bundeswirtschaftsministerium.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie als Konsortium in emissionsarme Verfahren investieren, können Sie einen Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag abschließen. Dieser gleicht Ihre Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Methoden aus.
Sie wollen als Konsortium von Unternehmen Ihre Produktion klimafreundlich umbauen. Das kostet oft viel Geld. Sie können deshalb einen Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag mit dem Bund abschließen. Der englische Begriff dafür lautet Carbon Contract for Difference (CCfD). Der Vertrag gleicht Ihre Mehrkosten für Bau und Betrieb der Anlage aus.
Die Laufzeit des Vertrags beträgt 15 Jahre. Sie bilden hierfür ein Konsortium mit anderen Unternehmen. Sie bestimmen 1 Konsortialführer. Dieser stellt den Antrag für das gesamte Konsortium. Das Konsortium erhält einen gemeinsamen Zuwendungsbescheid. Sie haften gemeinsam für alle rechtlichen Verpflichtungen.
Sie erhalten die Förderung, wenn Sie weniger CO2 ausstoßen. Die Höhe der Zahlung hängt vom aktuellen Preis für CO2 ab.
Antragsweg
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
**Verfahrensablauf**
Eine Teilnahme am Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026 war bis zum 01.12.2025 möglich. Eine Teilnahme an diesem Vorverfahren ist Voraussetzung dafür, dass Unternehmen im nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben können.
Das Gebotsverfahren 2026 der CO2 -Differenzverträge startete am 05.05.2026.
Das Gebotsverfahren für die Förderung verläuft in folgenden Schritten:
- Sie reichen Ihren Antrag als Konsortialführer online über das Portal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
- Sie schicken das Original der Sicherheit per Post an das Forschungszentrum Jülich GmbH - Projektträger Jülich (PtJ).
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) prüft Ihren Antrag.
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bewertet alle Anträge in einem Gebotsverfahren.
- Sie erhalten bei Erfolg einen gemeinsamen Zuwendungsbescheid für das Konsortium.
- Der Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag ist damit abgeschlossen.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Richtlinie zur Förderung von CO2-armen Produktionsverfahren in der Industrie durch CO2-Differenzverträge (Förderrichtlinie CO2-Differenzverträge – FRL CCfD)
vom: 04.05.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 08.05.2026 B2
Weblink zur Förderrichtlinie
Förderaufruf zum Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge
Stand: 05.05.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Weblink zum Förderaufruf …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Voraussetzungen
- Förderhöhe / Konditionen
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/co2-arme-produktionsverfahren.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.bundeswirtschaftsministerium.desecondary · Fördergeber-Portal: verifiziert