Förderung für Kommunen und öffentliche Einrichtungen für CO2 -arme Produktionsverfahren in der Industrie durch CO2 -Differenzverträge
Bund
- Ebene
- Bund
- Fördergeber
- BMWE (ehem. BMWi)
- Bundesland
- —
- Instrument
- k. A.
- Branchen
- Öffentlicher Sektor
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.bundeswirtschaftsministerium.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Kurztext Wenn Sie als Kommune in emissionsarme Verfahren investieren, können Sie einen Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag abschließen. Dieser gleicht Ihre Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Methoden aus. Volltext Sie wollen als Kommune oder öffentlicher Betrieb Ihre Produktion klimafreundlich umbauen. Das kostet oft viel Geld. Sie können deshalb einen Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag mit dem Bund abschließen. Der englische Begriff dafür lautet Carbon Contract for Difference (CCfD). Der Vertrag gleicht Ihre Mehrkosten für Bau und Betrieb der Anlage aus. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 15 Jahre. Sie erhalten die Förderung, wenn Sie weniger CO2 ausstoßen. Die Höhe der Zahlung hängt vom aktuellen Preis für CO2 ab.
Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Kommune
Fördergeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpunkt:
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52425 Jülich
Tel: +49 246 161-2626
fragen@co2-differenzvertraege.info
Projektträger Jülich (PtJ) (externer Link)
Weiterführende Links:
Informationen zu CO2 -Differenzverträgen für die Industrie (externer Link) Pressemitteilung zum Gebotsverfahren 2026 der CO2 -Differenzverträge (externer Link) easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)
Antragsweg
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
**Verfahrensablauf**
Eine Teilnahme am Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026 war bis zum 01.12.2025 möglich. Eine Teilnahme an diesem Vorverfahren ist Voraussetzung dafür, dass Unternehmen im nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben können.
Das Gebotsverfahren 2026 der CO2 -Differenzverträge startete am 05.05.2026.
Das Gebotsverfahren für die Förderung verläuft in folgenden Schritten:
Sie reichen Ihren Antrag bei der Bewilligungsbehörde ein.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) prüft Ihren Antrag.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bewertet alle Anträge in einem Gebotsverfahren.
Sie erhalten bei Erfolg einen Zuwendungsbescheid.
Der Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag wird damit abgeschlossen.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie Richtlinie zur Förderung von CO2-armen Produktionsverfahren in der Industrie durch CO2-Differenzverträge (Förderrichtlinie CO2-Differenzverträge – FRL CCfD) vom: 04.05.2026 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BAnz AT 08.05.2026 B2 Weblink zur Förderrichtlinie Förderaufruf zum Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge Stand: 05.05.2026 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Weblink zum Förderaufruf …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Voraussetzungen
- Förderhöhe / Konditionen
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/co2-arme-produktionsverfahren-oeffentliche-e.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.bundeswirtschaftsministerium.desecondary · Fördergeber-Portal: verifiziert