[{"data":1,"prerenderedAt":136},["ShallowReactive",2],{"programm:bmwe-e-lastenfahrrad-richtlinie":3},{"abschnitte":4,"content_stand_crawl":78,"crawl_sources":79,"data_stand":88,"faktenbox":89,"faktenbox_hinweis":111,"funder":95,"instrument":101,"keywords":112,"last_verified":44,"level":92,"quelle":114,"quellen_liste":115,"sectors":118,"slug":119,"source_urls":120,"state":44,"status":121,"stichwoerter":122,"titel":135},[5,40,46,49,63],{"bloecke":6,"ueberschrift":36,"unkuratiert":37,"zone":38,"zone_hinweis":39},[7,10,12,14,16,18,20,22,24,26,28,30,32,34],{"text":8,"typ":9},"Die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Förderfähig sind 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 EUR pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenanhänger mit E-Antrieb.","absatz",{"text":11,"typ":9},"Der Bund gewährt auf Antrag über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.",{"text":13,"typ":9},"Zuschüsse müssen über ein elektronisches Formular beantragt werden. 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Der Zuschuss beträgt 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 EUR pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenanhänger mit E-Antrieb.",{"text":25,"typ":9},"Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt unbar nach Abschluss der Prüfung sämtlicher im Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren vorzulegenden Unterlagen.",{"text":27,"typ":9},"Der Antragsteller muss Eigentümer der angeschafften Gegenstände (E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenanhänger mit E-Antrieb) werden.",{"text":29,"typ":9},"Die Förderung kann nicht gewährt werden, wenn der Antragsteller zum Zeitpunkt der Bewilligung mit dem Vorhaben bereits begonnen hat, das heißt wenn er bereits vor Zugang des Bewilligungsbescheides ein Lieferungsvertrag abgeschlossen hat.",{"text":31,"typ":9},"Der (Bewilligungs-) Zeitraum, innerhalb dessen das E-Lastenfahrrad oder der E-Lastenfahrradanhänger angeschafft werden muss, beträgt 12 Monate, beginnend ab Zugang des Bewilligungsbescheides der Bewilligungsbehörde.",{"text":33,"typ":9},"Die geförderten Gegenstände (Rad beziehungsweise Anhänger) müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden. Sie sind nach der Anschaffung mindestens 3 Jahre im Sinne der Förderrichtlinie zu betreiben. Innerhalb dieses Zeitraums darf ein geförderter Gegenstand nicht stillgelegt werden. Die vorzeitige Stilllegung (Außerbetriebnahme) führt regelmäßig zum Widerruf der Zuwendung.",{"text":35,"typ":9},"Die Veräußerung eines geförderten Gegenstandes bedarf der vorherigen Zustimmung der Bewilligungsbehörde. Die Zustimmung kann grundsätzlich nur erteilt werden, wenn der neue Eigentümer vollständig in die aus der Förderung resultierenden Rechte und Pflichten eintritt und sofern sich aus der Übertragung \u002F Veräußerung keine Nachteile für den Bund und\u002Foder Verstöße gegen das Beihilfe- oder Zuwendungsrecht ergeben.","Zweck",false,"INHALT:CRAWL","Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17",{"bloecke":41,"ueberschrift":42,"unkuratiert":43,"zone":44,"zone_hinweis":45},[],"Voraussetzungen",true,null,"",{"bloecke":47,"ueberschrift":48,"unkuratiert":43,"zone":44,"zone_hinweis":45},[],"Förderhöhe \u002F Konditionen",{"bloecke":50,"ueberschrift":62,"unkuratiert":37,"zone":38,"zone_hinweis":39},[51,53,55],{"text":52,"typ":9},"**Verfahrensablauf**",{"text":54,"typ":9},"Die Förderung \u002F der Zuschuss muss bei der Bewilligungsbehörde über ein elektronisches Formular beantragt werden, das auf der Webseite der Bewilligungsbehörde aufgerufen werden kann (siehe weiterführende Links).",{"punkte":56,"typ":61},[57,58,59,60],"Nach Prüfung des Antrages sowie der erforderlichen Unterlagen und sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Bewilligungsbehörde einen Zuwendungsbescheid.","Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides darf der Antragsteller den Kaufvertrag für das E-Lastenrad beziehungsweise den E-Lastenanhänger abschließen.","Nach der Anschaffung des E-Lastenrades beziehungsweise des E-Lastenradanhängers führt der Antragsteller den sogenannten Verwendungsnachweis über ein von der Bewilligungsbehörde zur Verfügung gestelltes elektronisches Formular.","Der Zuschuss wird nach Prüfung der sachgerechten Verwendung an den Antragsteller unbar ausgezahlt.","liste","Antragsweg",{"bloecke":64,"ueberschrift":77,"unkuratiert":37,"zone":38,"zone_hinweis":39},[65,67,69,71,73,75],{"text":66,"typ":9},"Richtlinie",{"text":68,"typ":9},"Richtlinie für die Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)",{"text":70,"typ":9},"vom: 29.08.2024",{"text":72,"typ":9},"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz",{"text":74,"typ":9},"BAnz AT 17.09.2024 B1",{"text":76,"typ":9},"Weblink zur Förderrichtlinie …","Rechtsgrundlage (Auszug)","2026-08-17",[80,84],{"note":81,"role":82,"url":83},"Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)","primary","https:\u002F\u002Fwww.foerderdatenbank.de\u002FFDB\u002FContent\u002FDE\u002FFoerderprogramm\u002FBund\u002FBMWi\u002Fe-lastenfahrrad-richtlinie.html",{"note":85,"role":86,"url":87},"Fördergeber-Portal: verifiziert","secondary","https:\u002F\u002Fwww.bundeswirtschaftsministerium.de","2026-06-10",[90,93,96,99,102,105,108],{"feld":91,"wert":92},"Ebene","Bund",{"feld":94,"wert":95},"Fördergeber","BMWE (ehem. 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