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BMWE (ehem. BMWi)

Förderung im Rahmen der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI)

BundZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMWE (ehem. BMWi)
Bundesland
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bundeswirtschaftsministerium.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie ein Projekt planen, das zum Klimaschutz in Europa beiträgt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) 2017 ins Leben gerufen, um Treibhausgasemissionen zu mindern und die Zusammenarbeit beim Klimaschutz in Europa zu verbessern. Seitdem hat dieEUKI 213 grenzüberschreitende Klimaprojekte gefördert und ein aktives Netzwerk mit 440 Organisationen in 31 europäischen Ländern geschaffen.

Die Fördersumme beträgt pro unterstütztem Projekt zwischen 120.000 und 1.000.000 EUR. Hierzu wird jedes Jahr ein europaweiter Ideenwettbewerb ausgeschrieben.

Sie können sich für eine Förderung Ihres Vorhabens in den folgenden 6 Bereichen bewerben (Änderungen vorbehalten):Klimaneutrale Mobilität

Klimapolitik

CO2-Entnahme und -Senken

Energiewende und klimaneutrale Gebäude

Sozialgerechter Strukturwandel

Nachhaltige Wirtschaft

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

**Verfahrensablauf**

Das Verfahren zur Antragsstellung findet in englischer Sprache statt und besteht aus 2 Schritten. Es wird auf der BMWK Informationsseite zur Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) ausführlich erläutert.

Erster Schritt: Einreichen einer Projektskizze im Rahmen des Ideenwettbewerbs.

In einem ersten Schritt skizzieren Sie Ihr Projekt: Erläutern Sie die bestehenden Herausforderungen, die Ziele sowie die Maßnahmen, um diese zu erreichen. Die aktuellen Informationen zur Finanzierung und alle weiteren dafür notwendigen Dokumente finden Sie zum Start des Ideenwettbewerbs in der Dokumentenbox auf unserer Website. Alle bis zum Fristablauf vollständig eingegangenen Projektskizzen werden nach festen Kriterien fachlich geprüft.

Zweiter Schritt: Einreichen eines vollständigen Projektvorschlags.

Nur wenn Ihre Projektskizze von der EUKI ausgewählt wird, werden Sie im zweiten Schritt dazu aufgefordert, einen vollständigen Projektvorschlag zu entwickeln. Diesen müssen Sie innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Aufforderung einreichen. Die dafür notwendigen Dokumente sind auf unserer Website verfügbar.

Nach erfolgreicher Antragstellung: Sie können mit der Projektdurchführung beginnen.

Wenn Ihr Projektvorschlag angenommen und der Vertrag unterzeichnet ist, können Sie mit den Projektaktivitäten beginnen. Gleichzeitig startet die finanzielle Abwicklung des Projekts. Alle wichtigen Informationen zur Steuerung des Projekts sowie hilfreiche Tutorials finden Sie auf der Informationsseite des BMWK zu EUKI für Projekte (weiterführende Links).

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Auf Beschluss des Deutschen Bundestages im November 2016 wurde die EUKI 2017 ins Leben gerufen. …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0730PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.