Förderung für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
BundZuschuss
- Ebene
- Bund
- Fördergeber
- BMWE (ehem. BMWi)
- Bundesland
- —
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.bundeswirtschaftsministerium.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) planen, die auf innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen abzielen, können Sie einen Zuschuss beantragen.
Sie stärken die Innovationskraft Ihres Unternehmens mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Ihre Forschung und Entwicklung (FuE). Sie erhalten Zuschüsse für neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen.
Voraussetzung für die Förderung ist ein hohes technisches Risiko. Ihr Projekt muss zudem ein hohes Innovationsniveau aufweisen. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Unternehmensgröße und dem Standort.
Für Einzelprojekte beträgt dieser bis zu 45 % der förderfähigen Kosten. Die maximale Summe der förderfähigen Kosten liegt bei 690.000 EUR. Pro Jahr können Sie höchstens 2 Projekte fördern lassen.
Antragsweg
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
**Verfahrensablauf**
Der Prozess von der Antragstellung bis zum Projektabschluss gliedert sich in folgende Schritte:
- Antragstellung: Sie reichen Ihren Antrag elektronisch über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein.
- Eingangsbestätigung: Sie erhalten eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags.
- Prüfung: Der Projektträger prüft die Vollständigkeit und die Qualität Ihres Antrags. Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert, diese innerhalb von 2 Monaten nachzureichen.
- Bescheiderteilung: Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Förderung.
- Mittelabruf: Während der Projektlaufzeit fordern Sie die Mittel nachträglich in Teilbeträgen (in der Regel alle 3 Monate) beim Projektträger an. Hierzu fügen Sie jeweils einen Zwischennachweis bei.
- Verwendungsnachweis: Innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Projekts weisen Sie die Verwendung der Mittel durch einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis nach.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1
Weblink zur Förderrichtlinie …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Voraussetzungen
- Förderhöhe / Konditionen
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/fue-einzelprojekte-zim.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.bundeswirtschaftsministerium.desecondary · Fördergeber-Portal: verifiziert