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BMWE (ehem. BMWi)

Förderung für Unternehmen für FuE -Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

BundZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMWE (ehem. BMWi)
Bundesland
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bundeswirtschaftsministerium.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Partnern planen, können Sie einen Zuschuss für Ihre Kosten erhalten. Dies gilt für die Entwicklung innovativer Produkte und deren Einführung auf dem Markt.

Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) stärken Sie die Innovationskraft Ihres Unternehmens nachhaltig. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für anspruchsvolle Projekte der Forschung und Entwicklung (FuE). Diese Vorhaben müssen zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Die Förderung erfolgt themenoffen. Sie ist nicht an bestimmte Branchen gebunden.

Sie können als Unternehmen mit anderen Unternehmen oder mit Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten. Ein wesentlicher Vorteil für Sie ist: Sie mindern das technische und wirtschaftliche Risiko bei innovativen Vorhaben.

Für nationale Kooperationsprojekte erhalten Sie als Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 55 % der förderfähigen Kosten. Die Kosten sind dabei auf maximal 560.000 EUR pro Teilprojekt begrenzt. Wenn Sie mit internationalen Partnern kooperieren, erhöht sich Ihr Zuschuss auf bis zu 60 % der Kosten. Für das gesamte Projekt kann die Förderung einen Betrag von 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR) nicht überschreiten.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

**Verfahrensablauf**

Der Prozess von der Antragstellung bis zum Projektabschluss gliedert sich in folgende Schritte:

  • Antragstellung: Sie reichen Ihren Antrag elektronisch über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein. Bei Kooperationen reichen alle Partner ihre Anträge möglichst gemeinsam innerhalb von 2 Wochen ein
  • Eingangsbestätigung: Sie erhalten eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags.
  • Prüfung: Der Projektträger prüft die Vollständigkeit und die Qualität Ihres Antrags. Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert, diese innerhalb von 2 Monaten nachzureichen.
  • Bescheiderteilung: Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Förderung.
  • Mittelabruf: Während der Projektlaufzeit fordern Sie die Mittel nachträglich in Teilbeträgen (in der Regel alle 3 Monate) beim Projektträger an. Hierzu fügen Sie jeweils einen Zwischennachweis bei. Wichtig: Bei der ersten Zahlungsanforderung legen Sie Ihre unterschriebene Kooperationsvereinbarung vor. Wenn Sie zum ersten Mal gefördert werden, reichen Sie zudem Stundennachweise ein
  • Verwendungsnachweis: Innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Projekts weisen Sie die Verwendung der Mittel durch einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis nach. Aktualisieren Sie in den Berichten auch Ihr Markteinführungskonzept.
  • Schlusszahlung: Einen Einbehalt von 10 % der Zuwendung erhalten Sie erst, nachdem der Projektträger Ihren Verwendungsnachweis erfolgreich geprüft hat

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

vom: 28.11.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

BAnz AT 11.12.2024 B1

Weblink zur Förderrichtlinie …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.