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BMWE (ehem. BMWi)

Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE -Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

BundZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMWE (ehem. BMWi)
Bundesland
Instrument
Zuschuss
Branchen
Forschung & Entwicklung
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bundeswirtschaftsministerium.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsprojekte gemeinsam mit Unternehmen planen, können Sie einen Zuschuss für Ihre Kosten erhalten. Dies gilt für die Entwicklung innovativer Produkte und deren Einführung auf dem Markt.

Sie erhalten für Ihr Vorhaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt Sie dabei, wissenschaftliche Erkenntnisse in marktfähige Innovationen zu überführen. Als Forschungseinrichtung nehmen Sie eine Schlüsselrolle als Kooperationspartner für den Mittelstand ein.

Gefördert werden anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE). Ihr Vorhaben muss auf die Entwicklung neuer Produkte, technischer Dienstleistungen oder besserer Produktionsverfahren abzielen. Ihr Projekt muss ein hohes technologisches Risiko aufweisen. Zudem muss es über den Stand der Technik hinausgehen.

Für Forschungseinrichtungen übernimmt der Bund bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die maximalen Kosten pro Teilprojekt betragen 280.000 EUR. Dabei ist die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR) begrenzt.

Sie führen das Projekt in einer ausgewogenen Partnerschaft mit mindestens einem antragstellenden Unternehmen durch. Dabei erbringen alle Partner innovative Leistungen. Sie müssen als Forschungseinrichtung mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtkosten tragen. Zudem dürfen Sie maximal 50 % der Personenmonate aller Partner übernehmen. Ein wesentlicher Vorteil für Sie ist das Recht, Ihre Forschungsergebnisse zu veröffentlichen.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

**Verfahrensablauf**

Der Prozess von der Antragstellung bis zum Projektabschluss gliedert sich in folgende Schritte:

  • Antragstellung: Sie reichen Ihren Antrag elektronisch über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein.
  • Wichtig bei Kooperationen: Alle Partner sollten ihre Anträge möglichst gemeinsam einreichen. Die Anträge müssen innerhalb von 2 Wochen beim Projektträger eingehen.
  • Eingangsbestätigung: Sie erhalten eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags.
  • Prüfung: Der Projektträger prüft die Vollständigkeit und die Qualität Ihres Antrags. Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert, diese innerhalb von 2 Monaten nachzureichen.
  • Bescheiderteilung: Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Förderung.
  • Mittelabruf: Während der Projektlaufzeit fordern Sie die Mittel nachträglich in Teilbeträgen (in der Regel alle 3 Monate) beim Projektträger an. Hierzu fügen Sie jeweils einen Zwischennachweis bei. Wenn Sie das erste Mal Mittel anfordern, reichen Sie bitte eine Kopie der Kooperationsvereinbarung ein.
  • Verwendungsnachweis: Innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Projekts weisen Sie die Verwendung der Mittel durch einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis nach. Einen Einbehalt von 10 % der Zuwendung erhalten Sie erst, nachdem der Projektträger Ihren Verwendungsnachweis erfolgreich geprüft hat.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

vom: 28.11.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

BAnz AT 11.12.2024 B1

Weblink zur Förderrichtlinie …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.