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BMWE (ehem. BMWi)

Förderung im Rahmen des Gründungswettbewerbs – Digitale Innovationen

Bund

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMWE (ehem. BMWi)
Bundesland
Instrument
k. A.
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bundeswirtschaftsministerium.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie ein innovatives Unternehmen gründen, das auf digitalen Technologien basiert, können Sie an dem Gründungswettbewerb teilnehmen und Preisgelder gewinnen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt mit dem Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen innovative Unternehmensgründungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

Der Gründungswettbewerb ist ein Ideenwettbewerb. Sie können Ihr Gründungskonzept in der 1. Phase auf maximal 12 Seiten vorstellen. Ihr Gründungskonzept stellt die Innovation sowie den Nutzen dar, geht auf die fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kompetenzen ein und beschreibt die Vernetzung mit potenziellen Kundinnen und Kunden sowie Partnerinnen und Partnern. Ein vollständiger Geschäftsplan muss noch nicht vorliegen.

Die Beiträge im Gründungswettbewerb werden im Wesentlichen nach folgenden Kriterien bewertet:Erfahrung und Qualifikation der Teilnehmenden beziehungsweise des Teams,

Innovation, Kundennutzen, Alleinstellung und Marktpotenzial des Produkts beziehungsweise der Dienstleistung,

Verständlichkeit und Umsetzbarkeit des Gründungskonzepts.

Daneben wird auch die Nachhaltigkeitsorientierung des Teams, des Konzeptes und der Produkte beziehungsweise der Dienstleistung berücksichtigt.

Jährlich werden in 2 Ausschreibungsrunden jeweils bis zu 6 Hauptpreise (Gründungspreis+) und bis zu 15 weitere Gründungspreise vergeben.

Hauptpreise (Gründungspreis+): jeweils 32.000 EUR als Startkapital für eine Unternehmensgründung, der Teilbetrag in Höhe von 7.000 EUR wird nach der Preisverleihung ausgezahlt. 25.000 EUR stehen für eine konkrete Unternehmensgründung mit Sitz in Deutschland innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab der Vergabe des Preises zur Verfügung.

Gründungspreise: jeweils 7.000 EUR, die nach der Preisverleihung ausgezahlt werden.

Sonderpreise: 10.000 EUR.

Zudem erhält jede und jeder Teilnehmende eine schriftliche Stärken-Schwächen-Analyse der Gründungsidee (SWOT). Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten zudem ein auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes, umfangreiches Coaching- und Qualifizierungsprogramm und werden beim Aufbau ihres individuellen Netzwerks von Partnern und Mentoren unterstützt.

Anmeldungen zur Teilnahme sind über die Website des Gründungswettbewerbs möglich. In persönlichen Teilnehmerbereichen können Ideenskizzen und optionale Videos eingereicht werden.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland.
  • Sie müssen Ihr Unternehmen in Deutschland gründen.
  • Falls Sie bereits mit der Geschäftsidee eine Kapitalgesellschaft in Form einer Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (UG), GmbH oder einer AG gegründet haben, darf die Gründung bei Start einer Wettbewerbsrunde höchstens 6 Kalendermonate zurückliegen.
  • Falls Sie bereits ein aktiv am Markt tätiges Unternehmen führen, müssen Sie über die notwendigen Personalressourcen zur geplanten Unternehmensgründung verfügen oder darlegen, wie Sie diese bereitstellen werden.
  • Ihre Ideenskizze umfasst maximal 12 Seiten und enthält alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung.
  • In der Ideenskizze stellen Sie das Geschäftsmodell dar, eine realistische Einschätzung des Zielmarkts und der Wettbewerber sowie erste Ansätze für Marketing und Vertrieb.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“

vom 27.04.2021, zuletzt geändert am 27.01.2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit dem „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ Unternehmensgründungen im Bereich der Informations-und Kommunikationstechnik (IKT). Ziel ist es, das vorhandene Gründungspotenzial in Deutschland verstärkt auszuschöpfen und die Zahl an IKT-basierten Unternehmensgründungen weiter zu steigern. Der „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ ist ein Teil der in der Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“1) definierten Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der Gründungsdynamik im IKT-Bereich. Es werden halbjährliche Wettbewerbsrunden veranstaltet. Der Gründungswettbewerb ist offen für …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.