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BMWE (ehem. BMWi)

Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln

Bund

Wer gewerblich eine neue Kälte- oder Klimaanlage mit nicht-halogeniertem Kältemittel errichtet, kann dafür beim BAFA einen Investitionszuschuss beantragen.

Was gefördert wird

  • Kompressionskälte- und Kompressionsklimaanlagen
  • Ab- und Adsorptionsanlagen
  • adiabate Verdunstungskühlanlagen
  • dazu Komponenten wie Luftkühler und Rückkühler
  • Systeme, die die Abwärme der Kälteerzeugung nutzen, und Systeme für den Freikühlerbetrieb
  • Wärme- und Kältespeicher
  • die Einbindung von Anlagen, die erneuerbare Energien nutzen
Beleg: Volltext

So läuft es ab

  1. 1Antrag über das elektronische Formular des BAFA einreichen.
  2. 2Die Entscheidung abwarten. Erst danach beginnt das Vorhaben, also erst danach den Liefer- und Leistungsvertrag für die Ausführung abschließen.
  3. 3Zuwendungsbescheid erhalten. Er legt die Förderhöhe fest und nennt Fristen und Auflagen.
  4. 4Anlage errichten.
  5. 5Verwendungsnachweis mit den Unterlagen über das Portal des BAFA einreichen.
  6. 6Auszahlung nach positiver Prüfung des Nachweises.
Beleg: Zusatzinfos

Häufige Fragen

Der rechtsgültige Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags, der zur Ausführung gehört. Einen solchen Vertrag schließen Sie erst nach der Entscheidung des BAFA.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • bis wann Anträge möglich sind
  • Förderquote und Höchstbeträge, außer über den Förderrechner

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.