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BMWE (ehem. BMWi)

Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln

Bund

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMWE (ehem. BMWi)
Bundesland
Instrument
k. A.
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bundeswirtschaftsministerium.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können gewerbliche Nutzer einen Investitionszuschuss für die Errichtung einer Kälte- oder Klimaanlage beantragen, die mit einem nicht-halogenierten Kältemittel betrieben wird.

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können gewerbliche Nutzer einen Investitionszuschuss / eine Förderung erhalten für die Errichtung einer Kälte- oder Klimaanlage, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben wird.

Ein Förderantrag ist über ein elektronisches Antragsformular einzureichen, das auf der Webseite des BAFA angeboten wird (siehe weiterführende Links). Gefördert werden Kompressionskälte- und Kompressionsklimaanlagen, Ab- und Adsorptionsanlagen und adiabate Verdunstungskühlanlagen sowie zusätzlich: Anlagenkomponenten wie Luftkühler, Rückkühler, Systeme zur Nutzung der Kälteabwärme, Systeme für den Freikühlerbetrieb, Wärme- und Kältespeicher sowie die Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die Höhe der möglichen Förderung kann jederzeit über den Förderrechner ermittelt werden. Einen Link zum Förderrechner finden Sie auf der BAFA-Webseite (siehe weiterführende Links).

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

**Verfahrensablauf**

Im Folgenden ist der Ablauf des Verfahrens grob beschrieben:

  • Reichen Sie den Antrag auf Förderung einer Kälte- oder Klimaanlage über das vom BAFA bereitgestellte elektronische Formular ein (siehe weiterführende Links).
  • Warten Sie die Entscheidung des BAFA über Ihren Antrag ab, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzuordnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags.
  • Falls sich aus dem Antrag und den eingereichten Unterlagen keine Ablehnungsgründe ergeben, erteilt das BAFA einen Zuwendungsbescheid. Im Zuwendungsbescheid setzt das BAFA die Höhe der Förderung fest und teilt die einzuhaltenden Fristen (Abnahmefrist, Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises) sowie die Förderauflagen mit.
  • Führen Sie Ihr Vorhaben aus, das heißt errichten Sie die Kälte- oder Klimaanlage und reichen Sie anschließend den sogenannten Verwendungsnachweis ein.
  • Im Verwendungsnachweis weisen Sie nach, dass Sie Ihr Vorhaben wie bewilligt durchgeführt, die Fristen eingehalten und die Auflagen erfüllt haben. Der Verwendungsnachweis kann ausschließlich über das vom BAFA bereitgestellte Verwendungsnachweisportal eingereicht werden.
  • Zusammen mit dem Verwendungsnachweis laden Sie bitte folgende Unterlagen und Nachweise hoch:
  • Fließbild der tatsächlich errichteten Anlage,
  • Effizienznachweis für die tatsächlich errichtete Anlage,
  • Lieferungs- und Leistungsvertrag,
  • Fachunternehmererklärung,
  • Wartungsvertrag,
  • Rechnungen für die kältetechnischen Anlagenteile und Systeme,
  • Nachweis über den Einbau eines Elektroenergie-Messgeräts sowie
  • Nachweis für den Einbau eines Kältemengenzählers.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises ohne weitere Benachrichtigung.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nichthalogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

vom: 12.02.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

BAnz AT 07.03.2024 B2

Weblink zur Förderrichtlinie …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.