BMWE (ehem. BMWi)
Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln
Bund
Wer gewerblich eine neue Kälte- oder Klimaanlage mit nicht-halogeniertem Kältemittel errichtet, kann dafür beim BAFA einen Investitionszuschuss beantragen.
Was gefördert wird
- Kompressionskälte- und Kompressionsklimaanlagen
- Ab- und Adsorptionsanlagen
- adiabate Verdunstungskühlanlagen
- dazu Komponenten wie Luftkühler und Rückkühler
- Systeme, die die Abwärme der Kälteerzeugung nutzen, und Systeme für den Freikühlerbetrieb
- Wärme- und Kältespeicher
- die Einbindung von Anlagen, die erneuerbare Energien nutzen
So läuft es ab
- 1Antrag über das elektronische Formular des BAFA einreichen.
- 2Die Entscheidung abwarten. Erst danach beginnt das Vorhaben, also erst danach den Liefer- und Leistungsvertrag für die Ausführung abschließen.
- 3Zuwendungsbescheid erhalten. Er legt die Förderhöhe fest und nennt Fristen und Auflagen.
- 4Anlage errichten.
- 5Verwendungsnachweis mit den Unterlagen über das Portal des BAFA einreichen.
- 6Auszahlung nach positiver Prüfung des Nachweises.
Häufige Fragen
Der rechtsgültige Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags, der zur Ausführung gehört. Einen solchen Vertrag schließen Sie erst nach der Entscheidung des BAFA.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- bis wann Anträge möglich sind
- Förderquote und Höchstbeträge, außer über den Förderrechner
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.