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BMWE (ehem. BMWi)

Anteilige Finanzierung der Entwicklungskosten ziviler Luftfahrzeughersteller und Luftfahrtausrüster (Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen)

BundDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMWE (ehem. BMWi)
Bundesland
Instrument
Darlehen
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bundeswirtschaftsministerium.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als Luftfahrtunternehmen im Bereich der zivilen kommerziellen Luftfahrt forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie bei der Umsetzung von Forschungs- und Technologievorhaben für die zivile kommerzielle Luftfahrt am Standort Deutschland.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben der experimentellen Entwicklung vor allem von Klimaschutztechnologien in folgenden Bereichen:alternative klimaneutrale Antriebssysteme, dazu gehören auch batterie-/hybrid-elektrische oder Wasserstofftechnologien für unterschiedliche Anwendungshorizonte,

Reduktion des Primärenergiebedarfs und Ressourceneinsatzes durch Reduktion des Gewichts sowie durch Erhöhung der Effizienz von Antrieben, der Systeme und der Aerodynamik sowie

Reduzierung der Fertigungszeiten und -kosten mit dem Primat geschlossener Stoffkreislaufsysteme.

Darüber hinaus können Sie auch eine Förderung für Vorhaben in anderen Innovationsbereichen wie zum Beispiel Lärmreduktion oder Digitalisierung erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen in den folgenden Formen: als unbedingt rückzahlbares Darlehen, als bedingt rückzahlbares Darlehen oder als Kombination aus beiden.

Die Höhe des Darlehens beträgt für kleine Unternehmen bis zu 55 %, für mittlere Unternehmen bis zu 50 % und für große Unternehmen bis zu 40 % der förder- und finanzierungsfähigen Forschungs- und Entwicklungskosten.

Der maximale Darlehensbetrag beläuft sich auf 25 Millionen EUR (25.000.000 EUR) pro Unternehmen und Vorhaben.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

**Verfahrensablauf**

Reichen Sie Ihren Antrag per E-Mail beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Referat IVA7 ein.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Bekanntmachung über die Möglichkeit einer anteiligen Finanzierung der Entwicklungskosten ziviler Luftfahrzeughersteller und Luftfahrtausrüster (Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen)

Vom 25. April 2024

1 Zielsetzung und Rechtsgrundlage der Förderung

1.1 Zielsetzung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert mit dem Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen Forschungs- und Technologievorhaben für die zivile kommerzielle Luftfahrt am Standort Deutschland mit dem Ziel, den Transformationsprozess zu einer klimaneutralen, umweltverträglicheren, lärmminimierten, leistungsfähigeren, sichereren und passagierfreundlicheren Luftfahrt voranzutreiben.

Im Einklang mit der Luftfahrtstrategie der Bundesregierung1) ergänzt das Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen die Förderinstrumente …

Noch nicht kuratiert

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  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0805PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.