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BMWE (ehem. BMWi)

Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 1) aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

BundZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMWE (ehem. BMWi)
Bundesland
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bundeswirtschaftsministerium.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsprojekte in einem Netzwerk planen, können Sie als Managementeinrichtung einen Zuschuss für die Vorbereitungsphase (Phase 1) erhalten. Damit entwickeln Sie Konzepte und Roadmaps für innovative Produkte und Dienstleistungen.

Als Netzwerkmanagementeinrichtung erhalten Sie im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) eine Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken. In der Vorbereitungsphase (Phase 1) schaffen Sie die inhaltlichen und vertraglichen Grundlagen für die spätere Zusammenarbeit.

Für ein nationales Netzwerk erhalten Sie bis zu 210.000 EUR. Der Zuschuss beträgt im ersten und gegebenenfalls im zweiten Jahr 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Phase 1 dauert hier in der Regel maximal 12 Monate.

Für ein internationales Netzwerk beträgt die Förderung bis zu 260.000 EUR. Der Zuschuss beträgt im ersten, zweiten und gegebenenfalls dritten Jahr 95 % der Kosten. Die Dauer beträgt hier in der Regel maximal 18 Monate. Bei außereuropäischen Netzwerken können Sie für die Phase 1 zusätzlich 10.000 EUR erhalten. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für folgende Managementleistungen:Sie erarbeiten das Netzwerkkonzept und entwickeln es weiter.

Sie etablieren das Netzwerk in der Öffentlichkeit.

Sie erstellen eine technologische Roadmap für die geplanten Projekte (FuE-Projekte) der Partner.

Sie schaffen die vertraglichen Grundlagen für die zweite Netzwerkphase

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

**Verfahrensablauf**

Wenn Sie die Förderung für die Phase 1 Ihres Innovationsnetzwerks beantragen möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  • Sie können vorab eine formlose Projektskizze einreichen oder ein Beratungsgespräch beim Projektträger führen.
  • Sie reichen Ihren Antrag für die Phase 1 vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein.
  • Alternativ nutzen Sie den amtlichen Vordruck.
  • Sie erhalten vom Projektträger eine schriftliche oder elektronische Eingangsbestätigung.
  • Der Projektträger fordert Sie gegebenenfalls auf, fehlende Unterlagen nachzureichen.
  • Sie reichen diese innerhalb von 2 Monaten ein.
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) entscheidet über Ihren Antrag und Sie erhalten einen Bescheid.
  • Sie fordern die Fördermittel mit einem Zwischennachweis beim Projektträger an.
  • Sie erhalten die Zuwendung nachträglich in Teilbeträgen für die vergangenen 3 Monate.
  • Wenn Sie das erste Mal Mittel anfordern, reichen Sie eine Kopie der abgeschlossenen Vereinbarungen ein.
  • Sie tun dies spätestens 3 Monate nach der Bewilligung.
  • Diese Dokumente müssen die Regelung zur finanziellen Eigenbeteiligung der Partner enthalten.
  • Wenn Sie zum ersten Mal im ZIM gefördert werden, reichen Sie zudem Stundennachweise ein.
  • Bei Vorhaben mit mehr als 12 Monaten Laufzeit reichen Sie Zwischenberichte zu den festgelegten Terminen ein.
  • Nach Abschluss der Phase 1 weisen Sie die Verwendung der Mittel nach (Verwendungsnachweis).
  • Sie reichen diesen Nachweis innerhalb von 3 Monaten ein.
  • Einen Restbetrag von 10 % der Zuwendung erhalten Sie erst später.
  • Voraussetzung ist die abschließende Prüfung Ihres Verwendungsnachweises durch den Projektträger.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

vom: 28.11.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

BAnz AT 11.12.2024 B1

Weblink zur Förderrichtlinie …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.