Förderung für Markteinführungskosten für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
BundZuschuss
- Ebene
- Bund
- Fördergeber
- BMWE (ehem. BMWi)
- Bundesland
- —
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.bundeswirtschaftsministerium.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Sie haben ein bewilligtes FuE-Einzelprojekt im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)? Für die Markteinführung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 EUR für Leistungen wie Beratung, Messen und Design erhalten.
Haben Sie für Ihr Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) als Einzelprojekt geplant, welches im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bewilligt wurde? Für die wirtschaftliche Verwertung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss beantragen. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Leistungen von qualifizierten externen Anbietern.
Das Programm fördert insbesondere:Innovationsberatungsdienste: Dazu gehören die Beratung zum Wissenstransfer, zum Schutz geistigen Eigentums sowie zur Anwendung von Normen.
Innovationsunterstützende Dienste: Diese umfassen die Bereitstellung von Datenbanken, Marktforschung, Laboratorien, Tests und Zertifizierungen.
Zusätzliche Leistungen: Sie können Zuschüsse für Messeauftritte sowie für die Beratung zu Produktdesign und Vermarktung erhalten.
Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Ihr bewilligtes FuE-Einzelprojekt. Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die förderfähigen Gesamtkosten sind auf maximal 100.000 EUR begrenzt.
Sie können für diese Leistungen je FuE-Einzelprojekt höchstens 3 Anträge stellen. Die Beantragung ist projektbegleitend oder bis zu 18 Monate nach Abschluss Ihres Vorhabens möglich.
Antragsweg
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
**Verfahrensablauf**
Wenn Sie die Förderung für Markteinführungskosten im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen möchten, gehen Sie in der Regel wie folgt vor:
- Sie reichen Ihren Antrag vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein.
- Sie erhalten eine Bestätigung über den Erhalt Ihres Antrags. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die externen Leistungen auf eigenes Risiko beauftragen.
- Ihr Antrag wird auf Vollständigkeit und Qualität geprüft.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung.
- Nach der Durchführung der Leistungen fordern Sie die Mittel an und fügen hierzu die Zahlungs- und Zwischennachweise bei.
- Nach Abschluss aller Maßnahmen reichen Sie den finalen Verwendungsnachweis ein.
- Ein Restbetrag in Höhe von 10 % der Zuwendung wird Ihnen erst nach der abschließenden Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1
Weblink zur Förderrichtlinie …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Voraussetzungen
- Förderhöhe / Konditionen
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/markteinfuehrung-fue-einzelprojekte-zim.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.bundeswirtschaftsministerium.desecondary · Fördergeber-Portal: verifiziert