Förderung für Markteinführungskosten für FuE -Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
BundZuschuss
- Ebene
- Bund
- Fördergeber
- BMWE (ehem. BMWi)
- Bundesland
- —
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.bundeswirtschaftsministerium.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Haben Sie ein bewilligtes Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) als Kooperationsprojekt im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)? Für die Markteinführung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 EUR für Leistungen wie Beratung, Messen und Design erhalten.
Haben Sie für Ihr Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) als Kooperationsprojekt geplant, welches im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bewilligt wurde? Für die wirtschaftliche Verwertung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss beantragen.
Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Leistungen von qualifizierten externen Anbietern. Das Programm fördert insbesondere:Innovationsberatungsdienste: Dazu gehören die Beratung zum Wissenstransfer, zum Schutz geistigen Eigentums sowie zur Anwendung von Normen.
Innovationsunterstützende Dienste: Diese umfassen die Bereitstellung von Datenbanken, Marktforschung, Laboratorien, Tests und Zertifizierungen.
Zusätzliche Leistungen: Sie können Zuschüsse für Messeauftritte sowie für die Beratung zu Produktdesign und Vermarktung erhalten.
Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Ihr bewilligtes FuE-Kooperationsprojekt. Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die förderfähigen Gesamtkosten sind auf maximal 100.000 EUR begrenzt.
Sie können für diese Leistungen je FuE-Projekt höchstens 3 Anträge stellen. Die Beantragung ist projektbegleitend oder bis zu 18 Monate nach Abschluss Ihres Vorhabens möglich.
Antragsweg
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
**Verfahrensablauf**
Wenn Sie die Förderung für Markteinführungskosten für ein Kooperationsprojekt im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen möchten, gehen Sie in der Regel wie folgt vor:
- Sie reichen Ihren Antrag vollständig digital über die "Förderzentrale Deutschland" ein.
- Sie erhalten eine Bestätigung über den Erhalt Ihres Antrags. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die externen Leistungen auf eigenes Risiko beauftragen.
- Ihr Antrag wird auf Vollständigkeit und Qualität geprüft.
- Sollten Dokumente fehlen, werden Sie aufgefordert, diese innerhalb von 2 Monaten nachzureichen.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung.
- Sie fordern die Mittel nachträglich an und fügen hierzu die Zahlungs- und Zwischennachweise bei. Die Auszahlung erfolgt in der Regel für die vergangenen 3 Monate.
- Spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie den finalen Verwendungsnachweis ein.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1
Weblink zur Förderrichtlinie …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Voraussetzungen
- Förderhöhe / Konditionen
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/markteinfuehrungskosten-fue-kooperationsprojekte.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.bundeswirtschaftsministerium.desecondary · Fördergeber-Portal: verifiziert