← Alle Förderprogramme
BMWE (ehem. BMWi)

Förderung für Unternehmen in Innovationsnetzwerken aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

BundZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMWE (ehem. BMWi)
Bundesland
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bundeswirtschaftsministerium.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Planen Sie als mittelständisches Unternehmen Forschungs- und Entwicklungsprojekte in einem Netzwerk? Für die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Sie planen als mittelständisches Unternehmen neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen? Wenn Sie dies in Form eines Forschungs- und Entwicklungsprojektes (FuE) innerhalb eines Innovationsnetzwerks tun, können Sie eine Förderung erhalten. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt Sie dabei.

Eine zentrale Voraussetzung ist, dass Ihr Vorhaben aus der technologischen Roadmap Ihres Netzwerks abgeleitet ist. Ein nationales Netzwerk besteht aus mindestens 6 voneinander unabhängigen Unternehmen. Eine neutrale Management-Einrichtung unterstützt Sie dabei, das Netzwerk zu organisieren. Ihr Vorhaben muss technologisch anspruchsvoll sein und ein erhebliches technisches Risiko aufweisen. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Für nationale Projekte erhalten Sie bis zu 55 % Ihrer förderfähigen Kosten. Sie können pro Teilprojekt maximal 560.000 EUR erhalten. Wenn Sie mit internationalen Partnern zusammenarbeiten, steigt Ihr Zuschuss auf bis zu 60 %. Das Gesamtprojekt aller Partner darf 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR) nicht überschreiten.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

**Verfahrensablauf**

Sie beantragen die Förderung in der Regel in folgenden Schritten:

  • Es wird empfohlen, zur Antragsberatung frühzeitig mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen .
  • Sie reichen Ihren Förderantrag vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein .
  • Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags .
  • Der Projektträger prüft Ihre Unterlagen formal und fachlich .
  • Sollten Dokumente fehlen, werden Sie aufgefordert, diese innerhalb von 2 Monaten nachzureichen .
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung .
  • Sobald Ihnen der Bewilligungsbescheid vorliegt, können Sie mit dem Projekt beginnen.
  • Während der Laufzeit fordern Sie die Mittel nachträglich in Teilbeträgen an und legen dafür Zwischennachweise vor .
  • Innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weisen Sie mit einem Verwendungsnachweis abschließend nach, wie Sie die Mittel zweckgemäß genutzt haben.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

vom: 28.11.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

BAnz AT 11.12.2024 B1

Weblink zur Förderrichtlinie …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.