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Brandenburg

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur – (GRW-I)

LandBrandenburgZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Brandenburg
Bundesland
Brandenburg
Instrument
Zuschuss
Branchen
Öffentlicher Sektor
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ilb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie in Brandenburg die Infrastruktur ausbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei wirtschaftsnahen kommunalen Infrastrukturvorhaben. Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Sie erhalten die Förderung vor allem für Vorhaben in sogenannten Regionalen Wachstumskernen. Das sind Städte und Städteverbünde mit besonderen wirtschaftlichen und/oder wissenschaftlichen Entwicklungspotenzialen. Außerdem werden andere in der Umsetzung der Regionalentwicklungsstrategie des Landes Brandenburg bedeutsame Orte sowie strukturbedeutsame Vorhaben, die nennenswerte, unmittelbare positive Auswirkungen auf die Entwicklung eines Clusters habe, gefördert.

Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:Erschließung und die Erweiterung von Industrie- und Gewerbegeländen,

Errichtung oder Ausbau zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- und Schienenverkehrsnetz,

Errichtung oder Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das regionale und überregionale Versorgungsnetz,

Errichtung oder Ausbau von Abwasser-, Strom-, Gas-, Fernwärme- und anderen Energieleitungen und Verteilanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das regionale beziehungsweise überregionale Versorgungsnetz, einschließlich der Erweiterung und Modernisierung bestehender Abwasserbehandlungsanlagen

Maßnahmen des Tourismus,

Errichtung oder Ausbau von Gewerbezentren (Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründerzentren beziehungsweise -parks und Ähnliches einschließlich anteiliger Coworking Spaces),

Errichtung und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen,

Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen,

Erarbeitung von integrierten regionalen Entwicklungskonzepten,

Regionalmanagement vorrangig für regionale Wachstumskerne,

Regionalbudgetvorhaben vorrangig für regionale Wachstumskerne,

Kooperationsnetzwerke sowie

weitere Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit einschließlich regionaler Daseinsvorsorge.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung setzt sich zusammen aus einer Basisförderung sowie gegebenenfalls einer Potenzialförderung.

Die Basisförderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Potenzialförderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und wird gewährt, wenn sich die geförderte Maßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt und

im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt wird oder

einen Beitrag zur notwendigen Transformation zu einer klimaneutralen und insgesamt nachhaltigen Wirtschaft leistet oder

in besonderer Weise einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leistet.

Für große Vorhaben beträgt der Zuschussförderhöchstbetrag

100 Prozent des Förderhöchstsatzes für zuwendungsfähige Ausgaben bis zu EUR 15 Millionen,

50 Prozent des Förderhöchstsatzes für den Anteil zuwendungsfähiger Ausgaben, der EUR 15 Millionen übersteigt.

Sollten Sie innerhalb der Zweckbindungsfrist Gewinne oder Überschüsse aus der Maßnahme erwirtschaften, werden diese auf die Förderung angerechnet.

Stellen Sie den Antrag auf die Förderung bitte vor Beginn der Maßnahme bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Sie können eine Entscheidung im jeweils laufenden Haushaltsjahr erwarten, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig bis zum 30.6 bei der ILB vorliegen.

Beachten Sie bitte, dass Sie vor Antragstellung ein Beratungsgespräch mit der ILB führen müssen.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind Träger der Infrastrukturmaßnahme in Brandenburg. Dies können Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände sein, die der Kommunalaufsicht unterstehen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Voraussetzungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in der jeweils gültigen Fassung einhalten.
  • Ihr Infrastrukturvorhaben muss
  • für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft unabdingbar sein,
  • voraussichtlich neue Arbeitsplätze schaffen oder bestehende sichern,
  • ein Investitionsvolumen von mindestens EUR 50.000 haben.
  • Ihr Vorhaben muss eines der 3 folgenden Hauptziele verfolgen:
  • Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen, Wachstum und Wohlstand erhöhen,
  • Standortnachteile ausgleichen,
  • Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
  • Sie müssen mit einer mittelfristigen Finanzplanung nachweisen, dass Sie die Folgekosten der Investition tragen können.
  • Je nach Maßnahme müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – GRW – (GRW-I)

vom 13. September 2023

1 Grundlagen, Zuwendungszweck

1.1 Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen für wirtschaftsnahe kommunale Infrastrukturvorhaben auf der Grundlage des GRW-Gesetzes vom 6. Oktober 1969 (BGBl. I S. 1861), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2021 (BGBl. I S. 770) geändert worden ist, im Rahmen des auf dieser Grundlage ergangenen Koordinierungsrahmens GRW, aufgrund der §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung sowie nach Maßgabe dieser Ric …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.