← Alle Förderprogramme
Brandenburg

Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital)

LandBrandenburgZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Brandenburg
Bundesland
Brandenburg
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ilb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Ihr Unternehmen Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihres Digitalisierungsprojekts durch Vergabe von Innovationsgutscheinen.

Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:Beratungsprojekte, die darauf ausgerichtet sind, betriebliche Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren und für deren Nutzung geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln;

Implementierungsprojekte zur Umsetzung neuer Organisationsmethoden im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien (Organisationsinnovation),

neuer oder wesentlich verbesserter Methoden für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausrüstung oder Software durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien (Prozessinnovation);

Schulungsprojekte für die notwendige Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit einem Implementierungsprojekt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Der Umfang der Förderung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

für Beratungsprojekte höchstens EUR 50.000,

für Implementierungsprojekte höchstens EUR 250.000,

für Schulungsprojekte höchstens EUR 50.000.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen.

Lassen Sie sich bitte vor der Antragstellung bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) beraten.

Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen nach Bestätigung der fachlichen Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) und vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gemäß KMU -Definition der EU mit Betriebsstätte im Land Brandenburg.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Ergebnisse der Beratungsprojekte müssen der brandenburgischen Betriebsstätte Ihres Unternehmens zugutekommen.
  • Sie können die Förderung für höchstens 2 parallellaufende Vorhaben erhalten.
  • Sie müssen die geförderten Wirtschaftsgüter mindestens 3 Jahre in der Betriebsstätte im Land Brandenburg belassen, es sei denn, sie ersetzen sie durch gleich- oder höherwertige Güter.
  • Ihr Projekt soll innerhalb des folgenden Zeitraums durchgeführt werden:
  • Beratungsprojekte: bis zu 6 Monate,
  • Implementierungsprojekte: bis zu 2 Jahre,
  • Schulungsprojekte: bis zu 6 Monate.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm „Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe“ (BIG-Digital)

vom 14. Februar 2024

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Das Land Brandenburg gewährt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Zuwendungen für die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021–2027, einschließlich

der Verordnung (EU) 2021/ …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.