← Alle Förderprogramme
Brandenburg

Bürgschaft ohne Bank (BoB)

LandBrandenburgBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Brandenburg
Bundesland
Brandenburg
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ilb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Die Bürgschaftsbank Brandenburg unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) durch die direkte Übernahme von Ausfallbürgschaften. Durch die verbindliche Bürgschaftszusage und die qualifizierte Prüfung des Vorhabens können Sie Ihre Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank wesentlich verbessern.

Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages, wobei der Kreditbetrag die Höhe von EUR 400.000 nicht übersteigen darf.

Ihren Antrag stellen Sie bei der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH.

Die Bürgschaftsbank übernimmt zusammen mit den Betriebsberatern der zuständigen Kammern weitgehend die Prüfung Ihres Vorhabens.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU .

Sie müssen alle zumutbaren Sicherungen stellen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungskredite und Kreditablösungen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB)

Einheitliche ABB der deutschen Bürgschaftsbanken

(Stand 1. Juli 2017)

I. ALLGEMEINE REGELUNGEN

1. Zweckbestimmung

(1)

a) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“; Kreditnehmereinheit bzw. Gruppe verbundener Kunden oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen (ABB).

b) Ausgeschlossen ist die Verbürgung von Krediten für Unternehmen zur …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0819PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
In neuem Tab öffnen ↗
Fremder Inhalt — keine Aussage des Portals · bleibt die Fläche leer, Quelle im neuen Tab öffnen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.