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Brandenburg

Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH

LandBrandenburg

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Brandenburg
Bundesland
Brandenburg
Instrument
k. A.
Branchen
Medien, Film & Verlag
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ilb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie in den Bereichen Filmproduktion und Medien tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH erhalten.

Die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH fördert das Film- und Medienschaffen in allen Entstehungs- und Verwertungsphasen einschließlich des Filmabspiels.

Sie bekommen die Förderung in den Kategorien

Stoff- und Projektentwicklung,

Produktion von (Nachwuchs-) Filmen,

Produktion von Fernseh-, VOD- Filmen und seriellen Formaten,

Kino sowie Verleihmaßnahmen für Kinofilme,

innovative audioviduelle Inhalte sowie

sonstige Maßnahmen.

Sie erhalten die Förderung normalerweise als Darlehen. Für Abschluss- und Kurzfilme können Sie einen Zuschuss erhalten.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Höhe des deutschen Finanzierungsanteils. Dieser soll jedoch 50 Prozent der Gesamtherstellungskosten nicht überschreiten.

Bei Fernsehproduktionen beträgt die Förderungshöhe maximal 30 Prozent des deutschen Finanzierungsanteils.

Verleih und Vertrieb werden in der Regel mit bis zu 50 Prozent der Verleih- oder Vertriebsvorkosten gefördert.

Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie zur Finanzierung des Projekts einen angemessenen Eigenanteil leisten. Dieser beträgt in der Regel 50 Prozent des deutschen Finanzierungsanteils beziehungsweise der Verleih- oder Vertriebsvorkosten.

Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme digital zu den festgelegten Terminen bei der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH ein.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind je nach Kategorie Produzentinnen und Produzenten, Entwicklerinnen und Entwickler, Nachwuchstalente, in Deutschland ansässige Verleiher sowie Kinobetreiber in Berlin-Brandenburg.

Nicht antragsberechtigt sind

  • öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten,
  • private Rundfunkanbieter oder -veranstalter sowie
  • Plattformbetreiber. Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung in der Regel den Geschäftssitz, eine Niederlassung oder zumindest eine Betriebsstätte in Berlin-Brandenburg haben.

Hiervon kann jedoch abgewichen werden, wenn die Förderung im besonderen medienwirtschaftlichen oder medienkulturellen Interesse von Berlin-Brandenburg liegt.

Die Kosten Ihres Projekts müssen zumindest in Höhe der bewilligten Mittel in Berlin-Brandenburg verwendet werden (Regionaleffekt). Das ist nicht der Fall, wenn an Ihrem Projekt ein besonderes Interesse der Region besteht.

20 Prozent der Herstellungskosten können Sie in einem anderen Land der Europäischen Union ausgeben.

Ihr Projekt muss nach den Kriterien von Qualität und Wirtschaftlichkeit förderungswürdig sein.

Sie erhalten keine Förderung für Projekte,

  • die gegen die Gesetze oder die Verfassung verstoßen,
  • die die Persönlichkeitsrechte, das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen,
  • deren Inhalt gewaltverherrlichend, pornografisch oder jugendgefährdend ist. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projektes sichern.

In Ihrem Projekt müssen in angemessenem Umfang Maßnahmen zur filmberuflichen Aus- und Weiterbildung beinhaltet sein.

Ein produktionsreifes Drehbuch ist Voraussetzung für die Stoff- und Projektentwicklung.

Voraussetzung für Ihre Produktionsförderung ist in der Regel ein Vertrag, der die gewerbliche Auswertung Ihres Films in Deutschland sicherstellt.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Förderrichtlinien der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH

– gültig ab 01. Februar 2021 –

[…]

1. Ziele und Gegenstand der Förderung

Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH (im Folgenden: Medienboard) ist von den Ländern Berlin und Brandenburg beauftragt worden, die Entwicklung des audiovisuellen Sektors in der gemeinsamen Medienregion zu fördern und ihn damit in Deutschland und Europa zu stärken. Im Rahmen ihres Auftrags erhält Medienboard Haushaltsmittel von den Ländern Berlin und Brandenburg und akquiriert zusätzliche Mittel von Dritten.

1.1 Die Ziele der Förderung sind,

die qualitative und quantitative Weiterentwicklung der Berlin-Brandenburger Medienkultur und -wirtschaft zu unterstützen,

ein vielfältiges und qualitativ profiliertes Film-, Fernseh- und Medienschaffen in Ber …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0820PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.