← Alle Förderprogramme
Brandenburg

Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT Brandenburg)

LandBrandenburg

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Brandenburg
Bundesland
Brandenburg
Instrument
k. A.
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ilb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung Vorhaben der Forschung oder Entwicklung, des Markteintritts, im Bereich Innovation oder Durchführbarkeitsstudien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzunge eine Förderung bekommen.

Das Land Brandenburg fördert Einzel- und Verbundprojekte gewerblicher Unternehmen sowie Verbundprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die auf eine verbesserte Wettbewerbsposition des beteiligten Unternehmens abzielen.

Sie erhalten die Förderung für Projekte aus folgenden Bereichen:industrielle Forschung,

experimentelle Entwicklung,

Marktvorbereitung und Markteinführung,

Prozess- und Organisationsinnovationen sowie

Durchführbarkeitsstudien.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss und/oder zinsverbilligtes Darlehen.

Bei Unternehmen, die die EU-Definition für KMU – kleinere und mittlere Unternehmen – nicht erfüllen, ist die Förderung normalerweise auf 2 Projekte begrenzt. Zudem ist die Höhe der Förderung bei Zuschüssen und Darlehen normalerweise auf insgesamt EUR 3 Millionen je Antrag begrenzt.

Es gelten folgende Höchstfördersätze (einschließlich Bonus für kleine und mittlere Unternehmen und Verbundvorhaben):industrielle Forschung: bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

experimentelle Entwicklung: bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

Durchführbarkeitsstudien: bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

Prozess- und Organisationsinnovationen: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie eine fachliche Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) wahrnehmen.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind

  • für Zuschüsse: rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg,
  • für Darlehen: rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg. Bei Unternehmen, die die KMU -Definition der EU nicht erfüllen, ist eine Förderung nur im Verbund mit KMU beziehungsweise Forschungseinrichtungen möglich. Forschungseinrichtungen werden nur im Rahmen eines Verbundes mit mindestens einem Unternehmen aus Brandenburg oder Berlin gefördert.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen das geplante Vorhaben in Brandenburg durchführen.
  • Die geplanten Projektergebnisse müssen eine plausible Grundlage für die Steigerung der unternehmensbezogenen und/oder regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung darstellen.
  • Eine Förderung erfolgt nur, wenn Sie das Projekt ohne diese Förderung nicht oder nur mit erheblichem Zeitverlust durchführen können.
  • Maßnahmen in der Phase der Marktvorbereitung und der Markteinführung werden als De-minimis-Beihilfe gewährt.
  • Fördermittel aus Programmen des Bundes, der Europäischen Union sowie landesspezifische Programme müssen Sie vorrangig in Anspruch nehmen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT Brandenburg)

vom 6. April 2023

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 24 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV), der regionalen Innovationsstrategie sowie des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beziehungsweise des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021–2027, einschließlich

der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.