Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
LandBrandenburgZuschuss
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- Land- & Forstwirtschaft
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Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie landwirtschaftliche Flächen in einem benachteiligten Gebiet bewirtschaften und Ihnen durch die natürlichen ungünstigen Standortbedingungen Einkommensverluste und zusätzliche Kosten entstehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg unterstützt Sie als landwirtschaftlichen Betrieb, wenn Sie landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten dauerhaft nutzen.
Sie erhalten einen Ausgleich für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, die Ihnen im Vergleich mit Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten entstehen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Ausgleichszulage beträgt EUR 25,00 je Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche in den benachteiligten Gebieten.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 250,00.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen des Antrags auf Agrarförderung beim Amt für Landwirtschaft Ihres Landkreises ein.
Wenn Sie Ihren Betriebssitz im Land Berlin haben, stellen Sie den Antrag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen, die den Betrieb selbst bewirtschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Ihre landwirtschaftlichen Flächen müssen in benachteiligten Gebieten in Brandenburg und/oder Berlin liegen.
Für die Förderung wird eine Mindestschlaggröße von 0,3 ha vorausgesetzt.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zur Förderung von landwirtschaftlichen Unternehmen in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
[vom 18. Juni 2020,
verlängert durch Erlass vom 11. März 2021]
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Das Land Brandenburg und – vorbehaltlich der Schaffung vertraglicher Regelungen zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin (Landwirtschaftsstaatsvertrag) – das Land Berlin gewähren landwirtschaftlichen Unternehmen auf der Grundlage des Artikels 31 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur …
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- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/foerderung-landwirtschaft-benachteiligte-gebiete.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ilb.desecondary · Fördergeber-Portal: ILB