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Brandenburg

Förderung der Markterschließung durch kleine und mittlere Unternehmen ( GRW -Markt International)

LandBrandenburgZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Brandenburg
Bundesland
Brandenburg
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ilb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen verstärkt auf internationalen Märkten agieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als als kleines oder mittleres Unternehmen bei nichtinvestiven Maßnahmen zur Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten.

Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:aktive Teilnahme an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen und hybriden Formaten im In- und Ausland mit produktspezifischer Ausrichtung,

aktive Teilnahme an regionalen und überregionalen Messen,

Beratungs- oder Coachingmaßnahmen.

Sie erhalten den Zuschuss in Clustern mit hoher Bedeutung für die Hauptstadtregion:zu den gemeinsamen Clustern für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg gehören: Energietechnik, Verkehr/Mobilität/Logistik, IKT/Medien und Kreativwirtschaft, Gesundheitswirtschaft, Optik und Photonik,

zu den brandenburgischen Clustern gehören: Ernährungswirtschaft, Kunststoffe/Chemie, Metall und Tourismus.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bei Ihrer aktiven Teilnahme an Messen

bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben sowie

für Start-ups oder die erstmalige aktive Teilnahme an international ausgerichteten Messen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Der Höchstbetrag liegt bei EUR 15.000 je Einzelmaßnahme. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 3.000. Pro Jahr können Sie bis 3 Maßnahmen fördern lassen.

Die Höhe der Förderung beträgt für Beratungs- und Coachingmaßnahmen

bei Start-ups bis zu 80 Prozent des förderfähigen Tagessatzes,

bei Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als 5 Jahre bestehen, bis zu 50 Prozent des förderfähigen Tagessatzes sowie

bei einer erstmaligen Förderung für die ersten 2 Beratungs- und Coachingtage bis zu 100 Prozent des förderfähigen Tagessatzes.

Das Berater- oder Coachinghonorar kann bis zu EUR 1.000 am Tag betragen. Die Maßnahme darf maximal 8 Tage in einem Zeitraum von 6 Monaten umfassen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Für die Teilnahme an einer Messe stellen Sie Ihren Antrag vor der Anmeldung.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes mit Sitz und/oder Betriebsstätte im Land Brandenburg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie dürfen den Zuschuss nicht für exportbezogene Tätigkeiten verwenden. Das bedeutet, die Förderung darf nicht direkt mit den ausgeführten Mengen, der Errichtung oder dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder den laufenden Ausgaben einer Exporttätigkeit sowie mit direkten Vertriebstätigkeiten zusammenhängen.
  • Sie können als Gruppe mit mindestens 3 KMU ohne externes Netzwerkmanagement aktiv an einer Messe teilnehmen. Sie müssen sich mit den anderen Unternehmen vertraglich zu dem Vorhaben zusammenschließen.
  • Die Effekte Ihrer Maßnahmen müssen am Sitz oder der Betriebsstätte Ihres Unternehmens im Land Brandenburg wirksam werden.
  • Ihre Maßnahmen zur Internationalisierung hängen direkt mit der Markteinführung von innovativen Produkten zusammen.
  • Sie können an einer regionalen und überregionalen Messe teilnehmen, wenn diese im gemeinsamen Messeplan von Berlin und Brandenburg ausgewiesen ist.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichern. Angehörige freier Berufe, Handelsunternehmen und Beratungsunternehmen erhalten keine Förderung.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Markterschließung durch kleine und mittlere Unternehmen (GRW-Markt International)

[Vom 8. August 2023]

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, des jeweils geltenden Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), der §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV) Zuwendungen für nichtinvestive Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)1) zur Erschließung insbesondere ausländischer Märkte.

Die nach dieser Richtlinie gewährten Förderungen erfüllen die Voraussetzungen der De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18. Dezember 2013 (ABl. L …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.