Brandenburg
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Förderung der gewerblichen Wirtschaft ( GRW -G) – Große Richtlinie
LandBrandenburgZuschuss
Die Große Richtlinie der GRW-G bezuschusst Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus in Brandenburger Fördergebieten, die Dauerarbeitsplätze schaffen oder sichern.
Was gefördert wird
- Errichtung, Erweiterung oder Diversifizierung einer Betriebsstätte
- Übernahme einer stillgelegten oder bedrohten Betriebsstätte
- eigene Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen für den Bedarf der Betriebsstätte
- touristische Vorhaben, etwa im Rad-, Wasser- und Wandertourismus
Häufige Fragen
Höchstens 10 Prozent für mittlere und 20 Prozent für kleine Unternehmen.
Beleg: VolltextWas die Quelle nicht sagt
- welche Gebiete C- oder D-Fördergebiete sind
- welche Branchen ausgeschlossen sind
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.