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Brandenburg

Markterschließungsrichtlinie

LandBrandenburgZuschuss

Kammern, Verbände und Branchennetzwerke aus Brandenburg bekommen einen Zuschuss für Gemeinschaftsprojekte zur Markterschließung; einzelne Unternehmen beantragen nicht selbst.

Was gefördert wird

  • Gemeinschaftsstände und Brancheninformationsstände auf internationalen Fachmessen im In- und Ausland
  • Begleitmaßnahmen für Markterschließungsinitiativen
  • Kontakt- und Kooperationsbörsen im In- und Ausland
  • Workshops und Informationsveranstaltungen
  • digitale oder hybride Veranstaltungen
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Häufige Fragen

Ja. Workshops und Informationsveranstaltungen erhalten höchstens 50.000 Euro, Kontakt- und Kooperationsbörsen bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

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Was die Quelle nicht sagt

  • bis wann Anträge möglich sind

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.