Brandenburg
Markterschließungsrichtlinie
LandBrandenburgZuschuss
Kammern, Verbände und Branchennetzwerke aus Brandenburg bekommen einen Zuschuss für Gemeinschaftsprojekte zur Markterschließung; einzelne Unternehmen beantragen nicht selbst.
Was gefördert wird
- Gemeinschaftsstände und Brancheninformationsstände auf internationalen Fachmessen im In- und Ausland
- Begleitmaßnahmen für Markterschließungsinitiativen
- Kontakt- und Kooperationsbörsen im In- und Ausland
- Workshops und Informationsveranstaltungen
- digitale oder hybride Veranstaltungen
Häufige Fragen
Ja. Workshops und Informationsveranstaltungen erhalten höchstens 50.000 Euro, Kontakt- und Kooperationsbörsen bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Beleg: VolltextWas die Quelle nicht sagt
- bis wann Anträge möglich sind
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.