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Brandenburg

Meistergründungsprämie Brandenburg

LandBrandenburgZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Brandenburg
Bundesland
Brandenburg
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ilb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie sich als Handwerksmeisterin oder -meister in Brandenburg selbstständig machen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Meisterin oder Meister im Handwerk bei Ihrer Existenzgründung.

Sie erhalten die Meistergründungsprämie Brandenburg für eine Betriebsgründung, die Übernahme eines Betriebs oder eine tätige Beteiligung mit mindestens 30 Prozent Anteil am Kapital. Bei einer tätigen Beteiligung müssen Sie zur Geschäftsführerin oder zum Geschäftsführer bestellt werden.

Die Förderung ist 2-stufig und gliedert sich in

eine Basisförderung bei Existenzgründung sowie

eine Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung bei Schaffung zusätzlicher Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplätze.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Basisförderung beträgt einmalig EUR 12.000.

Die Höhe der Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung beträgt einmalig EUR 5.000 beziehungsweise EUR 7.000 bei Besetzung durch eine Frau.

Bei einer gemeinschaftlichen Existenzgründung können bis zu 3 Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister gefördert werden.

Sie müssen betriebliche Investitionen und Betriebsausgaben mindestens in Höhe des beantragten Zuschusses nachweisen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor der Gründung, der Übernahme oder der tätigen Beteiligung an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind

  • Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister und Personen mit gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikation, die eine selbstständige Tätigkeit in Brandenburg aufnehmen, sowie
  • Handwerksunternehmen, die von den genannten Personen gegründet oder übernommen wurden oder an denen sich eine der genannten Personen beteiligt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Sie müssen Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EU -Mitgliedslandes, eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sein oder einen Aufenthaltstitel besitzen, der eine selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt.
  • Die Existenzgründung oder die Übernahme müssen im Vollerwerb erfolgen.
  • Für eine Basisförderung müssen Sie sich nach Ablegung der Meisterprüfung erstmalig selbstständig machen.
  • Sie müssen sich bei der zuständigen Handwerkskammer zum Gründungs- beziehungsweise Übernahmekonzept beraten lassen.
  • Die Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung ist zusätzlich an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Sie weisen spätestens in den auf die ersten 3 Jahre der Selbstständigkeit folgenden 6 Monaten nach, dass Sie mindestens einen unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz (oder 2 Teilzeitplätze) oder einen Ausbildungsplatz mit branchenüblicher Vergütung geschaffen haben.
  • Sie besetzen die Arbeits- und Ausbildungsplätze für mindestens 12 Monate.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg für die Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen1) im Handwerk im Land Brandenburg (Meistergründungsprämie Brandenburg)

[Vom 1. April 2019

geändert am 14. Dezember 2023]

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, den §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1), die durch die Verordnung (EU) 2020/972 (ABl. L 215 vom 7.7.2020, S. 3) geändert …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.