Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau
LandBrandenburgZuschuss
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Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie auf Ihrem Ackerland Blüh- oder Ackerrandstreifen anlegen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der standortangepassten Bewirtschaftung von Ackerflächen durch die Etablierung von Strukturelemente auf Ihrer Ackerfläche.
Sie erhalten die Förderung für mehrjährige Blühstreifen sowie Ackerrandstreifen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 700,00 je Hektar und Jahr.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.12. des Jahres vor Verpflichtungsbeginn und unter Verwendung der Antragsformulare an das zuständige Amt für Landwirtschaft.
Für den Anbau einjähriger Blühstreifen erhalten Sie keine Förderung mehr.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die ihren Betrieb selbst bewirtschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der Blühstreifen und der Ackerrandstreifen müssen zwischen 10 und 50 Meter breit sein und eine Fläche von mindestens 0,3 Hektar umfassen.
- Für die Einsaat müssen Sie festgelegte Blühmischungen verwenden.
- Der Blüh- oder Ackerrandstreifen darf maximal 50 Prozent Ihrer Parzelle einnehmen.
- Der Verpflichtungszeitraum beginnt am 1.1. des Jahres nach der Antragstellung und umfasst mindestens 5 Jahre.
- Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zur Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau
Vom 09. März 2021
1 Rechtsgrundlage und Zuwendungszweck
1.1 Das Land Brandenburg und das Land Berlin gewähren auf der Grundlage des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), Fördergrundsatz 4, in der jeweils geltenden Fassung, nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen für landwirtschaftliche Unternehmen zur Integration der Belange des Umweltschutzes in die landwirtschaftliche Produktion.
1.2 Ziel der Förderung ist die Anwendung besonders nachhaltiger Verfahren zur Verbesserung der natürlichen und wir …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/naturbetonte-strukturelemente-ackerbau.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ilb.desecondary · Fördergeber-Portal: ILB