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Brandenburg

Teilnahme an landwirtschaftlichen Messen, Ausstellungen und Maßnahmen der Absatzförderung

LandBrandenburgZuschuss

Brandenburg bezuschusst Messeauftritte, Gemeinschaftsstände und andere Absatzprojekte der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus.

Was gefördert wird

  • Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Märkten
  • Organisation von Gemeinschaftsständen für endbegünstigte Unternehmen
  • überregionale Projekte zur Absatzförderung
  • Verbraucherinformation zu Agrar- und Lebensmittelprodukten
  • Leistungsschauen berufsständischer Organisationen, ländliches Brauchtum und Berufswettbewerbe
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Ja. Endbegünstigte brauchen einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung im Land. Regionale Agrarmessen müssen in Brandenburg stattfinden.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • Förderquoten und Höchstbeträge
  • Antragsfristen

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.