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Brandenburg

Teilnahme an landwirtschaftlichen Messen, Ausstellungen und Maßnahmen der Absatzförderung

LandBrandenburgZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Brandenburg
Bundesland
Brandenburg
Instrument
Zuschuss
Branchen
Land- & Forstwirtschaft
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ilb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie Maßnahmen zum Ausbau und zur Erschließung von Absatzmärkten in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie dem Gartenbau durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der Erschließung und Pflege von Märkten und bei dem Absatz Ihrer Produkte aus dem landwirtschaftlichen, ernährungswirtschaftlichen und gartenbaulichen Bereich.

Sie erhalten die Förderung für

Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Märkten,

Vorhaben zur Absatzförderung mit endbegünstigten Unternehmen: Organisation und Durchführung von Gemeinschaftsständen auf Messen, Ausstellungen und Märkten,

Projekte zur Absatzförderung mit überregionalem Charakter,

Verbraucherinformationen zu land- und ernährungswirtschaftlichen Produkten,

Durchführung von Leistungsschauen berufsständischer Organisationen sowie

Präsentation ländlichen Brauchtums sowie Berufswettbewerbe.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Maßnahme.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme

  • berufsständische Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus,
  • Unternehmen, Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus im Auftrag der endbegünstigten Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus,
  • Veranstalter regionaler landwirtschaftlicher Messen und Ausstellungen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Als Endbegünstigte und Endbegünstigter müssen Sie Ihren Sitz oder eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben.
  • Regionale landwirtschaftliche Messen und Ausstellungen müssen Sie im Land Brandenburg veranstalten.
  • An Gemeinschaftsständen auf internationalen, nationalen und regionalen Messen, Ausstellungen und Märkten sowie Projekten zur Absatzförderung mit überregionalem Charakter müssen Sie mit mindestens 4 weiteren Unternehmen teilnehmen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Zuschüsse für landwirtschaftliche Messen, Ausstellungen und Projekte der Absatzförderung an Dritte durch Projektförderung

Grundsätze für die Gewährung einer Zuwendung des Landes Brandenburg aus Kapitel 10 032 Titel 683 83

[Vom 1. Februar 2024]

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszeck

Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Vorschrift Zuschüsse für landwirtschaftliche Messen, Ausstellungen sowie Projekte der Absatzförderung.

Die Zuwendung dient der Unterstützung der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus bei der Pflege und dem Ausbau bestehender sowie der Erschließung neuer Absatzmärkte und der Erhöhung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und damit ihrer Wettbewerbsfähigkeit.

Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung des Lan …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.