Brandenburg
Teilnahme an landwirtschaftlichen Messen, Ausstellungen und Maßnahmen der Absatzförderung
LandBrandenburgZuschuss
Brandenburg bezuschusst Messeauftritte, Gemeinschaftsstände und andere Absatzprojekte der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus.
Was gefördert wird
- Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Märkten
- Organisation von Gemeinschaftsständen für endbegünstigte Unternehmen
- überregionale Projekte zur Absatzförderung
- Verbraucherinformation zu Agrar- und Lebensmittelprodukten
- Leistungsschauen berufsständischer Organisationen, ländliches Brauchtum und Berufswettbewerbe
Häufige Fragen
Ja. Endbegünstigte brauchen einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung im Land. Regionale Agrarmessen müssen in Brandenburg stattfinden.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- Förderquoten und Höchstbeträge
- Antragsfristen
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.