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Brandenburg

Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung

LandBrandenburgZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Brandenburg
Bundesland
Brandenburg
Instrument
Zuschuss
Branchen
Bildung
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ilb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie Vorhaben zur Weiterbildung durchführen oder an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten. Die Förderung erfolgt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Sie bekommen die Förderung für

Bildungsschecks für Beschäftigte (Weiterbildungsmaßnahmen aufgrund individueller Bedarfe),

Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen,

Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen (Förderung beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen auf Basis betrieblicher Qualifizierungsbedarfe),

Aufbau akademischer Weiterbildungsangebote (Entwicklung und Einrichtung zusätzlicher weiterbildender Studienangebote).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt

für Bildungschecks 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen EUR 500,00 und EUR 3.000 pro Vorhaben;

für Weiterbildungsmaßnahmen maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000;

für Vorhaben zur Umsetzung des Servicepakets bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und mittlere Unternehmen und bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für große Unternehmen; der Förderbetrag muss zwischen EUR 1.000 und EUR 3 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben liegen;

für Maßnahmen zum Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren; die Gesamtausgaben dürfen bis zu EUR 150.000 betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte mindestens 2 Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn über das Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind

  • für den Bildungsscheck: Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen),
  • für Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen und Vereinen:
  • Unternehmen mit Betriebsstätte im Land Brandenburg sowie Angehörige der Freien Berufe und Einzelunternehmerinnen und -unternehmer, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einer oder einem Beschäftigten im Land Brandenburg unterhalten,
  • rechtsfähige Vereine oder deren Dachvereine mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg,
  • für das Servicepaket: Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Sinne von § 12 der Abgabenordnung ( AO ) oder Niederlassung im Land Brandenburg,
  • für den Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten: staatliche Hochschulen im Land Brandenburg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Zur Zielgruppe für Ihre Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen und Vereinen gehören Beschäftigte und mitarbeitende Unternehmensinhaberinnen und -inhaber, ehren- und hauptamtlich Tätige in Vereinen sowie Angehörige der Freien Berufe und Einzelunternehmerinnen und -unternehmer.
  • Für die Maßnahmen im Rahmen des Servicepakets gehören Beschäftigte, die in einer Betriebsstätte im Land Brandenburg tätig sind, zu Ihrer Zielgruppe. Ihr Vorhaben muss eine (besonders) erhebliche arbeitspolitische Bedeutung für das Land Brandenburg haben.
  • Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie durch Rechtsvorschriften vorgeschriebene Weiterbildungsmaßnahmen durchführen.
  • Eine mehrfache Förderung des Bildungsschecks für Beschäftigte, von Weiterbildungsmaßnahmen und dem Servicepaket ist ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 (Weiterbildungsrichtlinie – WBRL 2022)

vom 10. November 2022

[geändert am 30. Januar 2024]

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021–2027, einschließlich

der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0665PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.