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Brandenburg

Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer

LandBrandenburgZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Brandenburg
Bundesland
Brandenburg
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ilb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie landesweit clusterbedeutende oder clusterübergreifende Projekte zur Umsetzung der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg planen und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Forschungseinrichtung oder wirtschaftsfördernde Einrichtungen bei Vorhaben des Wissens- und Technologietransfers, mit denen Sie die Wirtschaftsförderungs- und Innovationspolitik des Landes Brandenburg umsetzen.

Sie erhalten den Zuschuss für landesweit clusterbedeutende oder clusterübergreifende Projekte in folgenden Bereichen:Cluster- und Transformationsmanagement,

innovative Projekte für den Wissens- und Technologietransfer der Hochschulen,

Projekte an Forschungseinrichtungen, die den Wissens- und Technologietransfer themenbezogen bündeln, vor allem Kompetenzzentren,

standortbezogener Wissens- und Technologietransfer.

In diesen Bereichen sind auch interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationen mit Akteurinnen und Akteuren, die in einem weiteren Mitgliedstaat oder außerhalb der Europäischen Union ansässig sind, förderfähig.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses wird im Einzelfall festgelegt und beträgt für

Cluster- und Transformationsmanagement bis zu 100 Prozent,

innovative Projekte für den Wissens- und Technologietransfer der Hochschulen bis zu 90 Prozent, jedoch maximal EUR 450.000 in 36 Monaten,

Projekte an Forschungseinrichtungen, die den Wissens- und Technologietransfer themenbezogen bündeln, insbesondere Kompetenzzentren, bis zu 100 Prozent,

standortbezogene Wissens- und Technologietransferstellen bis zu 100 Prozent

der förderfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind

  • Forschungseinrichtungen einschließlich der staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg sowie
  • wirtschaftsfördernde Einrichtungen, die die Wirtschaftsförderungs- und Technologiepolitik des Landes umsetzen und förderfähige Maßnahmen durchführen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen spätestens zum Zeitpunkt der Bewilligung Ihren Sitz, mindestens jedoch eine Niederlassung im Land Brandenburg haben.
  • Sie dürfen im Rahmen der geförderten Projekte nicht wirtschaftlich tätig werden und müssen wirtschaftliche Tätigkeiten streng von nicht wirtschaftlichen trennen.
  • Die Förderung darf nicht zu einer mittelbaren staatlichen Beihilfe an Unternehmen führen.
  • Ihr Projekt soll höchstens 36 Monate dauern.
  • Sie müssen in Ihrem Projekt die Aspekte Gleichberechtigung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit berücksichtigen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung des wirtschaftsbezogenen Wissens- und Technologietransfers

vom 17. November 2022

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021–2027, einschließlich

der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60),

der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.