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Bremen

Bremer Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm 2020 (LuRaFo FHB 2020)

LandBremenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Bremen
Bundesland
Bremen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bab-bremen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie Maßnahmen zur Forschung und Entwicklung in der Luft- und Raumfahrt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Bremen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Innovationsleistungen in der Luft- und Raumfahrt sowie angrenzender Technologiefelder.

Die Förderung erhalten Sie für

Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung sowie

für Durchführbarkeitsstudien.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt

bis zu 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen für experimentelle Entwicklung,

bis zu 50 Prozent der förderfähigen Aufwendungen für industrielle Forschung sowie für Durchführbarkeitsstudien und

bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten von Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

Das Antragsverfahren gliedert sich eine Ideen- und eine Antragsphase. Ihre Projektskizzen reichen Sie vor Beginn der Maßnahme bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH ein. Ihren Antrag reichen Sie danach ebenfalls bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH ein.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind vor allem

  • kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen sowie
  • bremische Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung als Kooperationspartner von Unternehmen. Ihr Vorhaben muss
  • auf Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen,
  • mit einem technischen und finanziellen Risiko behaftet sein,
  • regionalwirtschaftlich relevant sein und
  • mittelfristig einen wirtschaftlichen Erfolg versprechen. Sie erhalten eine vorrangige Förderung für Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind

  • Vorhaben, denen öffentliche Interessen entgegenstehen,
  • Vorhaben, die im Auftrag Dritter oder ganz oder teilweise von Dritten finanziert werden,
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe nicht nachgekommen sind,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Vorhaben, die bereits im Rahmen anderer Förderungen des Landes, des Bundes oder der Europäischen Kommission bezuschusst werden.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie

Bremer Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm 2020 (LuRaFo FHB 2020)

[Vom 1. September 2016

In der Fassung vom 30. Juni 2021]

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Mit der Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Bremer Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramms 2020 sollen insbesondere bremische Unternehmen der Luft- und Raumfahrt und angrenzender Technologiefelder (1) bei der Erhöhung ihrer Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden. Sie sollen angeregt werden, ihre technologische und wirtschaftliche Kompetenz durch Innovationssprünge zu erweitern und ihre Innovationsfähigkeit nachhaltig zu stärken. Dies soll erreicht werden durch die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.