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Bremen

Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Bremen

LandBremenBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Bremen
Bundesland
Bremen
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bab-bremen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen wettbewerbsfähiger werden wollen und Investitionen planen, kann die Bürgschaftsbank Bremen unter bestimmten Voraussetzungen Garantien für Beteiligungen von privaten Beteiligungsgesellschaften übernehmen.

Die Bürgschaftsbank Bremen unterstützt Sie als kleines oder mittleres gewerbliches Unternehmen (KMU) mit Garantien für Beteiligungen von privaten Beteiligungsgesellschaften.

Sie können so Ihre Eigenkapitalbasis erweitern, um damit vor allem betriebliche Maßnahmen wie Bau-, Maschinen- oder Einrichtungsinvestitionen und Erhöhungen Ihres Warenlagers zu finanzieren.

Gefördert werden auch Kooperationen, Innovationen, Umstellungen bei Strukturwandel sowie Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen.

Sie erhalten die Förderung als Beteiligungsgarantie.

Die Höhe der Garantie beträgt bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme und bis zu 70 Prozent der vertraglich vereinbarten Ansprüche der Beteiligungsgesellschaft auf den Ertrag aus der Beteiligung. Die Beteiligungsobergrenze liegt bei EUR 400.000.

Sie stellen Ihren Antrag mit den entsprechenden Formularen bei der Bürgschaftsbank Bremen GmbH. Dem Antrag fügen Sie außerdem die Erklärungen des Beteiligungsnehmers und der Beteiligungsgesellschaft sowie die entsprechenden Anlagen bei.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Die Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Bremen sind an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie sind als kleines oder mittleres Unternehmen in Bremen antragsberechtigt, wenn Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Ihr Unternehmen muss von seiner Ertragskraft und der Qualität Ihrer Unternehmensführung her eine langfristig angemessene Rendite und eine vertragsmäßige Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.
  • Die garantierte Beteiligung soll Ihr vorhandenes Eigenkapital als Beteiligungsnehmer nicht überschreiten. Dies gilt auch für mehrere Beteiligungen.
  • Die Laufzeit der garantierten Beteiligung ist auf maximal 10 Jahre begrenzt.
  • Beteiligungen, die der Festigung oder der Umschuldung, der Nachfinanzierung oder der Sanierung dienen, sind ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinien für die Übernahme von Beteiligungsgarantien durch die Bürgschaftsbank Bremen GmbH

– Bürgschaftsbank –

in der Fassung vom 15. Mai 2014

1. Allgemeines

1.1 Die Bürgschaftsbank übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Beteiligungsgesellschaften (BG) an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft („KMU” im Sinne der jeweils geltenden Bestimmungen der EU) im Lande Bremen.

Die Bürgschaftsbank nimmt zur anteiligen Sicherung der Garantien Rückgarantien der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Bremen in Anspruch.

Diese Garantien werden in Höhe bis zu 70% der Beteiligungssumme und bis zu 70% der vertraglich vereinbarten Ansprüche der BG auf den Ertrag aus der Beteiligung gegeben.

1.2 Die garantierte Beteiligung soll das vorhandene Eigenka …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.