Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie Erschwernisausgleich)
LandBremen
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Bremen
- Bundesland
- Bremen
- Instrument
- k. A.
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.bab-bremen.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Ihnen als landwirtschaftlichem Unternehmen durch Einschränkungen in der Bewirtschaftung von Grünland in Naturschutzgebieten oder Landschaftsschutzgebieten zusätzliche Kosten und Einkommensverluste entstehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Ausgleich erhalten.
Das Land Bremen gewährt Ihnen einen Ausgleich, wenn die Bewirtschaftung von Grünland in Naturschutzgebieten oder Landschaftsschutzgebieten erschwert ist.
Die Förderung erhalten Sie für landwirtschaftlich genutzte Dauergrünlandflächen in besonders geschützten Gebieten wie
Fauna-Flora-Habitat-Gebiete,
Europäische Vogelschutzgebiete und
weitere Naturschutzgebiete, die der Verbesserung der ökologischen Kohärenz des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 dienen.
Sie erhalten die Förderung für den Ausgleich zusätzlicher Kosten und Einkommensverluste.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Erschwernis.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 150,00.
Stellen Sie Ihren Erstantrag innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten der Vorschrift, die Ihre Erschwernis begründet, online über ANDI (Agrarförderung Niedersachsen Digital) bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Ihren Folgeantrag stellen Sie bis zum 15.5. für das laufende Kalenderjahr bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) im Sinne der KMU -Definition der EU , die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihre Fläche muss mindestens 0,5 Hektar und bei Biotopen mindestens 0,25 Hektar je bewirtschaftender Person betragen.
- Sie müssen die landwirtschaftlichen Maßnahmen, vor allem die Bodenbearbeitung, die Beweidung, die Düngung oder die Mahdzeitpunkte, ausreichend dokumentieren. Ausgeschlossen von der Förderung sind Flächen, für die Sie eine Entschädigung nach § 68 Absatz 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz erhalten.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Richtlinie über den Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie Erschwernisausgleich)
Vom 6. November 2023
1. Erschwernisausgleich
1.1 Erschwernisausgleich wird auf Antrag gewährt für Grünland, wenn die rechtmäßig und nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft ausgeübte Bodennutzung aufgrund der in einer Schutzgebietsverordnung geregelten Gebote und Verbote
a) in einem nach § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) in Verbindung mit § 14 des Bremisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BremNatG) ausgewiesenen Naturschutzgebiet oder
b) in einem nach § 26 BNatschG in Verbindung mit § 17 BremNatG ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet
wesentlich erschwert ist.
1.2 Erschwernisausgleich wird auch gewährt f …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bremen/erschwernisausgleich-geschuetzte-natur-landschaft.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.bab-bremen.desecondary · Fördergeber-Portal: BAB Bremer Aufbau-Bank