Bremen
Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie Erschwernisausgleich)
LandBremen
Landwirtschaftliche Betriebe erhalten in Bremen einen Ausgleich, wenn Schutzgebietsauflagen die Bewirtschaftung ihres Grünlands erschweren.
Was gefördert wird
- Dauergrünland in Fauna-Flora-Habitat-Gebieten
- Dauergrünland in Europäischen Vogelschutzgebieten
- Dauergrünland in weiteren Naturschutzgebieten, die das Netz Natura 2000 stärken
So läuft es ab
- 1Erstantrag innerhalb von 3 Monaten, nachdem die Vorschrift mit der Erschwernis in Kraft getreten ist, online über ANDI stellen.
- 2In den Folgejahren den Antrag jeweils bis zum 15.5. stellen.
Häufige Fragen
Er richtet sich nach der Art der Erschwernis. Unter EUR 150,00 wird nichts ausgezahlt.
Beleg: VolltextWas die Quelle nicht sagt
- konkrete Ausgleichsbeträge je Erschwernis
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.