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Bremen

Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen

LandBremenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Bremen
Bundesland
Bremen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bab-bremen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie im Land Bremen ein Unternehmen gründen oder übernehmen oder sich in Ihrem bestehenden Unternehmen beraten lassen wollen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den externen Beratungskosten erhalten.

Das Land Bremen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder bei Existenzgründung mit einem Zuschuss für eine Unternehmensberatung. Es werden allgemeine Beratungen sowie solche zur Existenzgründung oder Betriebsübernahme gefördert.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

bei allgemeinen Beratungen bis zu 50 Prozent der Beratungskosten bis zu einem Tagessatz von maximal EUR 700,00, höchstens jedoch EUR 7.000 je Antragsteller oder Antragstellerin,

bei Existenzgründungsberatungen bis zu 80 Prozent der Beratungskosten bis zu einem Tagessatz von maximal EUR 700, höchstens jedoch EUR 2.800 je Antragsteller beziehungsweise Antragstellerin.

Sie stellen Ihren Antrag vor Beginn Ihrer Beratung beim Starthaus Bremen und Bremerhaven.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind

  • bei allgemeinen Beratungen kleine oder mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU und Freiberuflerinnen und Freiberufler in einem wirtschaftsnahen Beruf,
  • bei Existenzgründungs- beziehungsweise Betriebsübernahmeberatung natürliche Personen, die sich durch Unternehmensgründung, -übernahme oder tätige Beteiligung selbstständig machen wollen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Sie können den Zuschuss nur für Beratungen erhalten, die von selbstständigen Beraterinnen oder Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt werden. Diese müssen über die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen verfügen.
  • Sie müssen Ihren Antrag auf Förderung stellen, bevor Sie die Beraterin oder den Berater oder das Beratungsunternehmen beauftragen.
  • Für Beratungen, die dem öffentlichen Interesse entgegenstehen oder bereits von anderer Seite gefördert werden, erhalten Sie keinen Zuschuss.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des Senators für Wirtschaft und Häfen über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen im Land Bremen

1. Zuwendungszweck und Gegenstand der Förderung

1.1 Die Unternehmensberatung ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen sowie wirtschaftsnaher Freier Berufe. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, den Erfolg von Existenzgründungen zu erhöhen und zu festigen. Das Ziel der Förderung ist daher, die Anreize zur Inanspruchnahme von Unternehmensberatungen zu verstärken. Dafür gewährt der Senator für Wirtschaft und Häfen nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen zu Beratungskosten, die durch die Inanspruchnahme von hauptberuflichen Unternehmensberatern entstehen.

1.2 …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.