← Alle Förderprogramme
Bremen

Förderung von Projekten der angewandten Umweltforschung (AUF)

LandBremenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Bremen
Bundesland
Bremen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bab-bremen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Ihre Forschungseinrichtung oder Ihr Forschungsverbund Forschungs- und Entwicklungsprojekte plant, die sich mit Umweltschutz in der Wirtschaftspraxis befassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Bremen unterstützt Sie, wenn Sie ein Projekt im Bereich der angewandten Umweltforschung betreiben.

Sie erhalten eine Förderung für innovative Forschungs- und Entwicklungsansätze, die der effektiven Umsetzung von Erkenntnissen in die Wirtschaftspraxis dienen und zur Verbesserung der FuE-Rahmenbedingungen im Umweltschutz beitragen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss mit einem Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent für wissenschaftliche Einrichtungen. Der Finanzierungsanteil für beteiligte Unternehmen beträgt bis zu 50 Prozent.

Die Höhe der Förderung beträgt maximal EUR 150.000, bei Verbundvorhaben EUR 200.000.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie eine Projektvorlage unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare ein. Bei positiver Bewertung werden Sie als antragstellende Wissenschaftlerin oder antragstellender Wissenschaftler aufgefordert, einen ausführlichen Antrag einzureichen. Bei Verbundvorhaben stellt jeder Partner einen eigenen Antrag.

Ihren Antrag richten Sie an die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie eine Forschungseinrichtung beliebiger Fachdisziplin des Landes Bremen vertreten.

Im Rahmen von Verbundvorhaben

  • dürfen Sie in Ausnahmefällen auch Forschungseinrichtungen anderer Bundesländer einbinden;
  • sind Sie auch als Unternehmen antragsberechtigt, wenn Ihr Sitz oder Ihre Betriebsstätte im Land Bremen liegt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Die Verantwortung für die Durchführung eines Projektes übernimmt ein Professor oder eine Professorin oder ein festangestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter oder eine festangestellte wissenschaftliche Mitarbeiterin (normalerweise mit Promotion) einer Forschungseinrichtung aus Bremen oder Bremerhaven als sogenannter Projektverantwortlicher beziehungsweise sogenannte Projektverantwortliche.
  • Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie die geplanten Projekte im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchführen oder öffentliche Interessen entgegenstehen.
  • Sie und Ihre Verbundpartner müssen einen Kooperationsvertrag abschließen.
  • Die Laufzeit eines Vorhabens darf nicht mehr als 2 Jahre betragen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Projekten der Angewandten Umweltforschung (AUF)

Vom 12. April 2018

Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

1. Rechtsgrundlagen, Zuwendungszweck

1.1 Rechtsgrundlagen

Das Land Bremen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, der Landeshaushaltsordnung und der jeweils gültigen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Bereich der Angewandten Umweltforschung. Es gelten die aktuellen Bestimmungen des EU-Beihilferechts, insbesondere der FuEuI-Unionsrahmen (1) sowie die De-minimis-Verordnung (2). Zuwendungsberechtigt sind bremische Forschungseinrichtungen sowie in Verbundvorhaben als Kooperationspartner bremische Unternehmen.

Bei Finanzierung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EF …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0459PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
In neuem Tab öffnen ↗
Fremder Inhalt — keine Aussage des Portals · bleibt die Fläche leer, Quelle im neuen Tab öffnen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.