Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)
LandBremenZuschuss
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Bremen
- Bundesland
- Bremen
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.bab-bremen.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Wenn Sie für Ihr Unternehmen Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Bremen unterstützt Sie auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) bei der Suche nach geeigneten Märkten, Marketingmaßnahmen und Vertriebswegen für Ihre innovativen neuen Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Sie erhalten die Förderung für die Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützenden Dienstleistungen in den Bereichen
Marktforschung und Wissenstransfer,
Marktanalyse,
Entwicklung von Marketing und Vertriebswegen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je Antragstellerin oder Antragsteller und Projekt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Fremdleistungen, maximal EUR 20.000.
Sie können in einem Projekt mehrere Dienstleisterinnen und Dienstleister kombinieren.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen.
- Gefördert werden können Arbeiten bis zu Prototypen, Muster oder Strategie. Von der Förderung ausgeschlossen sind
- FuE -Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse entgegenstehen oder die bereits anderweitig bezuschusst werden,
- Projekte, die im Auftrag und auf Kosten anderer Unternehmen durchgeführt werden,
- Unternehmen in Schwierigkeiten.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
Richtlinie „Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation“
[Vom 4. Dezember 2014
in der Fassung vom 1. Januar 2024]
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Mit der Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen des Landes bei der Erhöhung ihrer Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden.
Sie sollen angeregt werden, ihre technologische und wirtschaftliche Kompetenz durch Innovationssprünge zu erweitern und ihre Innovationsfähigkeit nachhaltig zu stärken. Dies soll erreicht werden durch die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit dem Ziel der Schaffung und Stabilisierung hochwertiger Arbeitsplätze.
Die Förderung soll im Sinne des Subsidiaritätsprinzips helfen, das techn …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bremen/innovationsdienstleistungen-zuschuesse.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.bab-bremen.desecondary · Fördergeber-Portal: BAB Bremer Aufbau-Bank