Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)
LandBremenDarlehen
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Bremen
- Bundesland
- Bremen
- Instrument
- Darlehen
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.bab-bremen.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie im Land Bremen in Ihr Unternehmen investieren wollen und damit zum Beispiel auch neue Frauenarbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und/oder einen Zuschuss zu Ihrem Vorhaben erhalten.
Das Land Bremen unterstützt Sie als Unternehmen, wenn Sie Investitionen planen, die aus betriebs- und volkswirtschaftlicher Sicht förderungswürdig sind.
Sie erhalten als Förderung
Investitionsdarlehen der Bremer Aufbau-Bank,
sachkapitalbezogene Investitionszuschüsse und Zinsverbilligungen,
Bonusförderungen für die Schaffung von Frauenarbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen sowie
nichtinvestive Zuschüsse für Beratungsleistungen.
Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) haben, dann gehört Folgendes zu den förderfähigen Investitionen:die Errichtung einer neuen und die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
die Diversifizierung der Produktion einer Betriebstätte in neue, zusätzliche Produkte,
die grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebstätte,
der Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, sofern die Vermögenswerte von einem Investor erworben werden, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht, sowie
Investitionsmaßnahmen an besonderen Standorten.
Planen Sie als großes Unternehmen Investitionen, so wird gefördert:die Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
die Diversifizierung der Produktion einer Betriebstätte, sofern die Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist,
der Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, sofern Sie in keiner Beziehung zum Verkäufer stehen und die ausgeübte Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist,
die Diversifizierung einer bestehenden Betriebsstätte durch Hinzunahme neuer Produkte oder neuer Prozessinnovationen, sowie
Investitionsvorhaben in den Umweltschutz (Umweltschutzbeihilfen), die über nationales und EU-Recht hinausgehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder Darlehen.
Je nach Vorhaben, Größe Ihres Unternehmens und Ihrem Investitionsort beträgt die Beihilfe bei Investitionszuschüssen zwischen 7,5 und 30 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt zwischen EUR 5.000 und EUR 1,25 Millionen im D-Fördergebiet der Stadtgemeinde Bremen, im C-Fördergebiet der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven bis zu EUR 2,5 Millionen. Für Mehrkosten, die im Rahmen von Umweltschutzbeihilfen anfallen, können Sie eine ergänzende Förderung erhalten.
Ein Investitionsdarlehen erhalten Sie in Höhe von bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Es sollte mindestens EUR 50.000 betragen.
Schaffen Sie Arbeitsplätze für Frauen oder einen Ausbildungsplatz, so erhalten Sie pro Platz EUR 5.000.
Reichen Sie Ihren Antrag bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH oder bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH ein.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind Unternehmen des Handwerks, des Handels, der Industrie, des Dienstleistungsgewerbes sowie sonstige Gewerbetreibende.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen mit Ihrem Investitionsvorhaben Dauerarbeitsplätze schaffen oder sichern.
- Mit Ihren Maßnahmen müssen Sie dazu beitragen können, das Gesamteinkommen im Land Bremen unmittelbar und auf Dauer merkbar zu erhöhen, indem Sie zusätzliche Einkommensquellen schaffen. Das ist der sogenannte Primäreffekt.
- Sie erhalten die Förderung nur für Investitionsvorhaben, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden. Dabei muss es sich um eigenbetrieblich genutzte Investitionen im Bereich des Anlagevermögens handeln.
- Sollten Sie auch GRW -Mittel für Ihre Maßnahme erhalten, müssen Sie neben den Bestimmungen des LIP die Regelungen des jeweils gültigen Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ beachten.
- Bestimmte Wirtschaftszweige beziehungsweise Tätigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)1)
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
01. Januar 2022
I. Allgemeines
I.1 Mit Mitteln (ggf. refinanziert mit Mitteln der Europäischen Union)2)
der Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)
des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
der Bundesrepublik Deutschland und/oder des Landes Bremen im Rahmen der Regionalförderung nach der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Mittel, GRW-Fördergebiet Bremen und Bremerhaven Anhang 7)
des Landes Bremen allein
werden im Rahmen des Strukturkonzeptes 2020 des Landes Bremen
Investitionsdarlehen der BAB
sachkapitalbezogene Investitionszuschüsse und Zinsverbilligungen
Bonusförderungen (Investitionszuschuss) für die Schaffung von Frauenarbeitsplätzen …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bremen/landesinvestitionsfoerderprogramm-lip-2014.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.bab-bremen.desecondary · Fördergeber-Portal: BAB Bremer Aufbau-Bank