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Bremen

Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)

LandBremenDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Bremen
Bundesland
Bremen
Instrument
Darlehen
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bab-bremen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Ihr kleines oder mittleres Unternehmen oder Ihr Forschungsverbund Forschungen, Entwicklungen oder Durchführbarkeitsstudien im Bereich der umweltfreundlichen Innovationen plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen bekommen.

Das Land Bremen unterstützt Sie, wenn Sie ein Vorhaben im Bereich der Entwicklung, Anwendung und Verbreitung von Umweltinnovationen durchführen möchten. Sie werden insbesondere dann gefördert, wenn Sie

Material und Energie sparsam einsetzen,

Emissionen, Abfall und Abwasser vermeiden,

Materialien wiederverwerten und

die Voraussetzungen für den Einsatz produktionsintegrierter Umweltschutztechniken schaffen.

Sie erhalten eine Förderung für:Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Form von Pilot- und Verbundprojekten,

Prozess- und Organisationsinnovationen,

Durchführbarkeitsstudien,

Innovationscluster,

Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen,

Abordnung hoch qualifizierten Personals.

Sie erhalten die Förderung je nach Vorhaben als Zuschuss oder Darlehen.

Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beträgt die Höhe des Zuschusses für Projekte der experimentellen Entwicklung bis zu 25 Prozent und für Projekte der industriellen Forschung bis zu 50 Prozent der förderfähigen Aufwendungen. Weitere Zuschläge sind für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) möglich. Der Zuschusshöchstbetrag liegt bei Einzelprojekten bei EUR 100.000 und bei Verbundprojekten bei EUR 200.000. Die Höhe der Darlehen beträgt bis zu EUR 500.000.

Bei Prozess- und Organisationsinnovationen können die Darlehen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken, sofern die maximale Beihilfeintensität von 50 Prozent für KMU und 15 Prozent bei großen Unternehmen nicht überschritten wird, und maximal EUR 500.000 betragen.

Bei Durchführbarkeitsstudien betragen die Zuschüsse bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 50.000.

Bei der Förderung von Innovationsclustern beläuft sich die Förderung auf bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch höchstens EUR 200.000 pro Jahr.

Bei Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützenden Dienstleistungen beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch mit maximal EUR 20.000.

Bei der Abordnung hochqualifizierten Personals beträgt die Höhes des Zuschusses bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 65.000 für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren und je ausgeliehener Person.

Das Antragsverfahren ist je nach Vorhaben ein- oder zweistufig.

Richten Sie Ihren Antrag bitte entweder an die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder an die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte im Land Bremen haben.

Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Forschungseinrichtungen des Landes Bremen antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Förderung muss einen Anreizeffekt haben.
  • Beachten Sie bitte die besonderen Voraussetzungen, die für die unterschiedlichen Fördergegenstände gelten. Von der Förderung ausgeschlossen sind
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten,
  • Unternehmen, die einer Beihilfen-Rückforderungsanordnung nicht Folge geleistet haben,
  • Fördergegenstände, die im Rahmen anderer Förderungen des Landes, des Bundes oder der Europäischen Kommission bereits bezuschusst werden,
  • Vorhaben, die im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchgeführt werden,
  • Vorhaben, denen öffentliche Interessen entgegenstehen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie „Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken“ (PFAU)

[Vom 16. Juni 2022]

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Ziel der Richtlinie ist, Anreize für die Entwicklung, Anwendung und Verbreitung von Umweltinnovationen zu geben, die direkt oder indirekt zu positiven Auswirkungen für die Umwelt führen. Dabei soll insbesondere der sparsame Einsatz von Materialien und Energie, die Vermeidung bzw. Verminderung von Emissionen, Abfall und Abwasser bzw. die Wiederverwertung eingesetzter Materialien unterstützt sowie die Voraussetzungen für den Einsatz produktionsintegrierter Umweltschutztechniken geschaffen werden.

Durch diese Förderrichtlinie sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) direkt oder indirekt ermutigt werden, innovative Entwicklungen mi …

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0829PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.