Bund (o. A.)
Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI
BundZuschuss
Der GKV-Spitzenverband fördert Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Verbände und Unternehmen, die innovative Versorgungsansätze in der Pflege entwickeln oder erproben.
Was gefördert wird
- Modellvorhaben
- Studien
- wissenschaftliche Expertisen
- jeweils mit Blick auf eine kompetenzorientierte Aufgabenverteilung des Personals in Pflegeeinrichtungen
So läuft es ab
- 1Projektskizze beim GKV-Spitzenverband einreichen.
- 2Der GKV-Spitzenverband kann die Skizze einem Beirat zur Empfehlung vorlegen.
- 3Nach positiver Bewertung folgt die Aufforderung zum förmlichen Förderantrag.
Häufige Fragen
Es muss innovativ sein und wissenschaftlichen Standards genügen. Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit der Ergebnisse sind mitzudenken.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- Förderquote und Höchstbeträge
- Fristen für die Projektskizze
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.