← Alle Förderprogramme
Bund (o. A.)

Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI

BundZuschuss

Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Verbände und Unternehmen erhalten vom GKV-Spitzenverband einen Zuschuss für Projekte, die die Pflegeversicherung weiterentwickeln.

Was gefördert wird

  • Weiterentwicklung von Versorgungsmodellen, -konzepten und -strukturen für Pflegebedürftige
  • zukunftsweisende, qualitätsgesicherte Versorgungsansätze zur Modernisierung der Pflegeangebote
  • pflegerische Versorgungsforschung, auch mit ökonomischer Betrachtung
Beleg: Volltext

So läuft es ab

  1. 1Projektskizze einreichen.
  2. 2Gegebenenfalls Empfehlung eines Beirats, dem der GKV-Spitzenverband die Skizze vorlegt.
  3. 3Bei positiver Bewertung den förmlichen Förderantrag stellen.
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Es dient der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, ist innovativ und entspricht wissenschaftlichen Standards. Auch Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit gehören in die Planung.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • Förderquote und Höchstbeträge je Projekt
  • Fristen für die Projektskizze

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.