Bund (o. A.)
Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI
BundZuschuss
Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Verbände und Unternehmen erhalten vom GKV-Spitzenverband einen Zuschuss für Projekte, die die Pflegeversicherung weiterentwickeln.
Was gefördert wird
- Weiterentwicklung von Versorgungsmodellen, -konzepten und -strukturen für Pflegebedürftige
- zukunftsweisende, qualitätsgesicherte Versorgungsansätze zur Modernisierung der Pflegeangebote
- pflegerische Versorgungsforschung, auch mit ökonomischer Betrachtung
So läuft es ab
- 1Projektskizze einreichen.
- 2Gegebenenfalls Empfehlung eines Beirats, dem der GKV-Spitzenverband die Skizze vorlegt.
- 3Bei positiver Bewertung den förmlichen Förderantrag stellen.
Häufige Fragen
Es dient der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, ist innovativ und entspricht wissenschaftlichen Standards. Auch Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit gehören in die Planung.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- Förderquote und Höchstbeträge je Projekt
- Fristen für die Projektskizze
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.