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EU

Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) (2021–2027)

EU

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
EU
Fördergeber
EU
Bundesland
Instrument
k. A.
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
ec.europa.eu/info/funding-tenders

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie im Rahmen des Binnenmarktprogramms eine Förderung erhalten wollen, können Sie sich an Ausschreibungen beteiligen.

Der Fokus des Binnenmarktprogramms liegt auf der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und auf der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Die Bandbreite möglicher Maßnahmen im Binnenmarktprogramm ist weit und reicht vom Abbau von Hindernissen für den Warenverkehr über die Förderung von Clusterstrukturen bis hin zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten. Wichtige Elemente im Binnenmarktprogramm sind der weitere Ausbau von Informationsportalen, die Vernetzung der Arbeit der Marktüberwachungsbehörden sowie Instrumente zur Vernetzung von Unternehmen.

Das Programm hat die folgenden spezifischen Ziele:ein verbessertes Funktionieren des Binnenmarkts, auch durch verbesserte Marktüberwachung,

die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen, insbesondere von KMU,

die Entwicklung wirksamer europäischer Standards und internationaler finanz- und nichtfinanzieller Berichts- und Abschlussprüfungsstandards,

weiter verbesserter Verbraucherschutz,

den Erhalt eines hohen Niveaus bei der Lebensmittelsicherheit,

die Erstellung und Verbreitung hochwertiger Statistiken über Europa.

Im Rahmen des Programms können Mittel in allen vorgesehenen Formen zur Verfügung gestellt werden, insbesondere in Form von Zuschüssen, Preisgeldern und Auftragsvergabe.

Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage von Arbeitsprogrammen, die von der Kommission aufgestellt werden. Diese legen die Prioritäten, Maßnahmen, Teilnahmevoraussetzungen sowie Beteiligungsregeln fest.

Anträge können im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gestellt werden, die auf dem Portal „Funding & Tenders“ der EU veröffentlicht werden.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Das Programm richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure auf dem Binnenmarkt, einschließlich der Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger und Verbraucherinnen und Verbraucher, der Zivilgesellschaft und der Behörden.

Die Teilnahme an dem Programm steht unter bestimmten Voraussetzungen auch den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), den Beitrittsländern, den Bewerberländern und potenziellen Bewerbern sowie den in die Europäische Nachbarschaftspolitik einbezogenen Ländern offen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Verordnung (EU) 2021/690 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014

(Text von Bedeutung für den EWR)

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union [...] haben folgende Verordnung erlassen:

KAPITEL 1

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird ein Programm für die Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts, der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigk …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.