← Alle Förderprogramme
EU

Forschungsprogramm des Forschungsfonds für Kohle und Stahl

EUZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
EU
Fördergeber
EU
Bundesland
Instrument
Zuschuss
Branchen
Metallerzeugung & -verarbeitung
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
ec.europa.eu/info/funding-tenders

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in den Bereichen Kohle oder Stahl durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Forschungsfonds für Kohle und Stahl finanziert

bahnbrechende Forschungs- und Innovationsprojekte in der sauberen Stahlerzeugung, die bis 2030 zu einer nahezu kohlenstofffreien Stahlerzeugung führen sollen, und

Forschungsprojekte, die einen gerechten Übergang im Kohlesektor und in Kohleregionen unterstützen.

Der Fonds finanziert Projekte zu folgenden Themen:Stahlproduktionsprozesse,

optimierte Nutzung und Schonung von Ressourcen, Energieeinsparungen und industrielle Effizienzsteigerungen,

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,

Umweltschutz,

Technologien zur Unterstützung von Kohleregionen im Wandel,

Emissionsminderungen bei der Stahlproduktion.

Förderfähig sind

Forschungsprojekte,

Pilotprojekte,

Demonstrationsprojekte,

Begleitmaßnahmen sowie

unterstützende und vorbereitende Maßnahmen.

Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse auf Kostenteilungsbasis.

Die Höhe der Zuschüsse beträgt

für Forschungsprojekte bis zu 60 Prozent,

für Pilot- und Demonstrationsprojekte bis zu 50 Prozent sowie

für Begleitmaßnahmen, unterstützende und vorbereitende Maßnahmen bis zu 100 Prozent

der erstattungsfähigen Kosten.

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von jährlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die im Förder- und Ausschreibungsportal der EU veröffentlicht werden. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet normalerweise am 15.9. eines Jahres.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Um eine Förderung aus diesem Forschungsfonds zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen,
  • Forschungseinrichtungen,
  • Hochschulen und
  • andere Einrichtungen, die im Bereich der Kohle- und Stahlforschung tätig sind.

Organisationen aus Bewerberländern oder Drittländern können sich an dem Programm beteiligen, erhalten jedoch keine finanzielle Unterstützung im Rahmen des Programms.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Entscheidung des Rates vom 29. April 2008 über die Annahme des Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl und über die mehrjährigen technischen Leitlinien für dieses Programm

Entscheidung (2008/376/EG)

Beschluss (EU) 2021/1094

Der Rat der Europäischen Union [...] hat folgende Entscheidung erlassen:

Kapitel I

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Gegenstand

Gegenstand dieser Entscheidung ist die Annahme des Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl sowie die Festlegung der mehrjährigen technischen Leitlinien für die Durchführung dieses Programms.

Kapitel II

Forschungsprogramm des Forschungsfonds für Kohle und Stahl

Abschnitt 1

Annahme des Forschungsprogramms

Artikel 2

Annahme

Es wird ein Forschungsprogramm für den Forschungsfonds für Kohle …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.