Gemeinsames Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa (CBE JU)
EU
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- Instrument
- k. A.
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- ec.europa.eu/info/funding-tenders
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Wenn Sie ein Projekt im Bereich biobasierter Forschung und Innovation planen, das die Ziele des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa (CBE JU) unterstützt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Bei dem Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa handelt es sich um eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und dem Konsortium für biobasierte Industriezweige (BIC).
Mit dem gemeinsamen Unternehmen sollen wettbewerbsfähige biobasierte Industriezweige in Europa vorangebracht werden.
Ziele sind dabei insbesondere:Beschleunigung des Innovationsprozesses und der Entwicklung von innovativen biobasierten Lösungen
Beschleunigung der Markteinführung der bestehenden ausgereiften und innovativen biobasierten Lösungen
Gewährleistung einer hohen Umweltleistung biobasierter Industriesysteme.
Die Förderung erhalten Sie als Zuschuss oder Auftragsvergabe. Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.
Das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa veröffentlicht jährlich offene und wettbewerbsorientierte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Sie können sich an diesen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen beteiligen.
Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen werden im Internet veröffentlicht.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa richtet sich an Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie weitere geeignete Akteure in der Europäischen Union oder in einem anderen mit dem Programm „Horizont Europa“ assozierten Land.
Weitere Voraussetzungen finden Sie in den jeweiligen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014
Der Rat der Europäischen Union [...] hat folgende Verordnung erlassen:
TEIL 1
GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
TITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Gegenstand
Mit dieser Verordnung werden zur Umsetzung institutionalisierter europäischer Partnerschaften gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung über „Horizont Europa“ neun gemeinsame Unternehmen im Sinne des Artikels 187 AEUV gegründet. In der Verordnung sind Ziele und Aufgaben sowie Regeln zu Mitgliedschaft und Organisatio …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/EU/gemeinsames-unternehmen-cbe-ju.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://ec.europa.eu/info/funding-tenderssecondary · Fördergeber-Portal: stabil