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Gemeinsames Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ (IHI)

EU

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
EU
Fördergeber
EU
Bundesland
Instrument
k. A.
Branchen
Gesundheit & Pflege
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
ec.europa.eu/info/funding-tenders

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie ein kooperatives Forschungsprojekt im Gesundheitswesen planen, das die Ziele des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ (IHI) unterstützt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ (IHI) ist eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der pharmazeutischen Industrie, die einen innovativen, integrierten Ansatz für medizinische Forschung und Gesundheitsversorgung entwickeln soll.

Die Hauptziele des Gemeinsamen Unternehmens IHI bestehen darin,

Forschung und Innovation im Gesundheitswesen in konkreten Nutzen für Patienten und Gesellschaft umzusetzen,

sichere und wirksame Innovationen im Gesundheitswesen zu liefern, die das gesamte Spektrum der Gesundheitsversorgung von Prävention über Diagnose bis zur Behandlung abdecken, und dies vor allem in Regionen mit unzureichender Gesundheitsversorgung,

wettbewerbsfähige Gesundheitsindustrien in der Europäischen Union aufzubauen.

Das Gemeinsame Unternehmen IHI finanziert kooperative Forschungsprojekte, an denen alle in der medizinischen Forschung Tätigen beteiligt sein können.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung wird in den einzelnen Aufrufen konkretisiert.

Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage offener Aufforderungen, die im Internet veröffentlicht werden.

Diese Aufforderungen des Gemeinsamen Unternehmens IHI zur Einreichung von Vorschlägen bieten Organisationen, die in der Gesundheitsforschung und -versorgung tätig sind, die Möglichkeit, Konsortien zu bilden und sich für die Teilnahme an sektorübergreifenden Partnerschaften zu bewerben.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Das Gemeinsame Unternehmen richtet sich an Unternehmen – vor allem KMU –, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie weitere geeignete Organisationen wie zum Beispiel Patientenorganisationen in der Europäischen Union oder in einem anderen mit dem Programm „Horizont Europa“ assozierten Land.

Weitere Voraussetzungen finden Sie in den jeweiligen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014

(Text von Bedeutung für den EWR)

Der Rat der Europäischen Union [...] hat folgende Verordnung erlassen:

TEIL 1

GEMEINSAME BESTIMMUNGEN

TITEL I

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1

Gegenstand

Mit dieser Verordnung werden zur Umsetzung institutionalisierter europäischer Partnerschaften gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung über „Horizont Europa“ neun gemeinsame Unternehmen im Sinne des Artikels 187 AEUV gegründet. In der Verordnung sind Ziele und Aufgaben sowie Regeln …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.