Gemeinsames Unternehmen für saubere Luftfahrt (Clean Aviation – CAJU)
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- k. A.
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- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- ec.europa.eu/info/funding-tenders
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Wenn Sie ein Projekt im Bereich der Entwicklung innovativer Technologien zur Verringerung der luftfahrtbedingten Emissionen sowie der Lärmbelastung planen,das die Ziele des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt (Clean Aviation) unterstützt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Bei dem Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt handelt es sich um eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der europäischen Luftfahrtindustrie.
Ziele sind dabei insbesondere:die Verringerung des ökologischen Fußabdrucks der Luftfahrt,
die Sicherstellung, dass luftfahrtbezogene Forschungs- und Innovationstätigkeiten zur globalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftfahrtindustrie beitragen,
die Förderung der Forschungs- und Innovationskapazitäten in der europäischen Luftfahrt.
Die im Rahmen dieses Programms entwickelten sauberen Luftfahrttechnologien sollen es ermöglichen, dass Luftfahrzeuge künftig 20 Prozent bis 30 Prozent weniger Treibstoff verbrauchen, entsprechend weniger CO2 emittieren und geringere Lärmbelastung verursachen.
Die Förderung erhalten Sie als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.
Das Gemeinsame Unternehmen für saubere Luftfahrt veröffentlicht offene, transparente und wettbewerbsorientierte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Die eingegangenen Vorschläge werden unabhängig bewertet und ausgewählt. Sie können sich an diesen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen beteiligen.
Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen werden im Internet veröffentlicht.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Das Gemeinsame Unternehmen für saubere Luftfahrt richtet sich an Unternehmen (auch KMU), Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Europäischen Union oder in einem anderen mit dem Programm „Horizont Europa“ assozierten Land.
Weitere Voraussetzungen finden Sie in den jeweiligen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014
Der Rat der Europäischen Union [...] hat folgende Verordnung erlassen:
TEIL 1
GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
TITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Gegenstand
Mit dieser Verordnung werden zur Umsetzung institutionalisierter europäischer Partnerschaften gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung über „Horizont Europa“ neun gemeinsame Unternehmen im Sinne des Artikels 187 AEUV gegründet. In der Verordnung sind Ziele und Aufgaben sowie Regeln zu Mitgliedschaft und Organisatio …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/EU/gemeinsames-unternehmen-saubere-luftfahrt-caju.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://ec.europa.eu/info/funding-tenderssecondary · Fördergeber-Portal: stabil