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EU

Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff ( Clean Hydrogen Partnership )

EU

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
EU
Fördergeber
EU
Bundesland
Instrument
k. A.
Branchen
Energieversorgung
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
ec.europa.eu/info/funding-tenders

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie ein Projekt im Bereich der Forschung und Innovation zu Wasserstofftechnologien planen, das die Ziele des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff (Clean Hydrogen Partnership) unterstützt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Bei dem Gemeinsamen Unternehmen für sauberen Wasserstoff handelt es sich um eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Unternehmen, die Forschung und Innovation zu Wasserstofftechnologien in Europa fördert.

Das Gemeinsame Unternehmen soll durch die Finanzierung von Forschung und Innovation in Wasserstofftechnologien zum europäischen Green Deal beitragen.

Ziele des Programms sind es,

einen Beitrag zu leisten zu einem nachhaltigen, dekarbonisierten und vollständig integrierten Energiesystem in der Europäischen Union sowie

die Umsetzung der Wasserstoffstrategie der Europäischen Union voranzubringen.

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.

Die Höhe der Förderung wird in den einzelnen Aufrufen konkretisiert.

Das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff veröffentlicht offene, transparente und wettbewerbsorientierte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Die eingegangenen Vorschläge werden unabhängig bewertet und ausgewählt. Sie können sich an diesen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen beteiligen.

Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen werden im Internet veröffentlicht.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff richtet sich an Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) –, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Europäischen Union oder in einem anderen mit dem Programm „Horizont Europa“ assozierten Land.

Weitere Voraussetzungen finden Sie in den jeweiligen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014

(Text von Bedeutung für den EWR)

Der Rat der Europäischen Union [...] hat folgende Verordnung erlassen:

TEIL 1

GEMEINSAME BESTIMMUNGEN

TITEL I

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1

Gegenstand

Mit dieser Verordnung werden zur Umsetzung institutionalisierter europäischer Partnerschaften gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung über „Horizont Europa“ neun gemeinsame Unternehmen im Sinne des Artikels 187 AEUV gegründet. In der Verordnung sind Ziele und Aufgaben sowie Regeln …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.