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EU

InvestEU (2021–2027)

EUBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
EU
Fördergeber
EU
Bundesland
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
ec.europa.eu/info/funding-tenders

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Das InvestEU-Programm stellt langfristige Finanzmittel bereit und soll damit die Erholung aus tiefen wirtschaftlichen und sozialen Krisen unterstützen. Wenn Sie sich als Durchführungspartner beteiligen, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine EU-Garantie erhalten. Die EU-Garantie kann bei zahlreichen Arten von Finanzierungen zur Absicherung der Risiken eingesetzt werden.

InvestEU zielt darauf ab,

die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft in den Bereichen Forschung, Innovation und Digitalisierung zu stärken,

nachhaltiges Wachstum unter ökologischen und klimabezogenen Aspekten zu fördern,

wissenschaftlich-technischen Fortschritt zu fördern,

die Kapitalmärkte zu integrieren und

eine nachhaltige Erholung der Wirtschaft nach der COVID-19-Krise zu unterstützen.

Das Programm besteht aus folgenden Bestandteilen:InvestEU-Fonds

InvestEU-Beratungsplattform

InvestEU-Portal

Als Durchführungspartner wenden Sie sich mit Ihren Projekten an den unabhängigen Investitionsausschuss für InvestEU, der die geplanten Investitionen und Finanzierungen bewertet und genehmigt. Wollen Sie investieren oder ein Projekt starten, registrieren Sie sich über das InvestEU-Portal.

Für andere Teilnehmer erfolgt die Förderung über die teilnehmenden Finanzinstitute und deren Produkte.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt als Durchführungspartner sind nationale Förderbanken und internationale Finanzierungsinstitutionen.

Projektträger können öffentliche oder private Einrichtungen sein.

Antragsberechtigt im InvestEU-Fonds sind privatrechtliche Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Wirtschaftsakteure aus einem EU -Mitgliedstaat oder einem förderfähigen Drittland.

Es müssen ein Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen bestehen, die die EU beziehungsweise einzelne Mitgliedsstaaten als Ganzes betreffen.

Vorhaben müssen von herausragender Bedeutung sein, insbesondere im Hinblick auf

  • den ökologischen und digitalen Wandel,
  • eine optimierte Anpassungsfähigkeit der handelnden Akteure und
  • die Stärkung der strategischen Wertschöpfungsketten. Das Vorhaben darf nicht von der Förderung ausgeschlossen sein. Förderausschlüsse sind in Anhang V Abschnitt B zusammengefasst.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union […] haben folgende Verordnung erlassen:

KAPITEL I

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird der Fonds „InvestEU“ geschaffen, mit dem eine EU-Garantie zur Unterstützung der von den Durchführungspartnern durchgeführten Finanzierungen und Investitionen bereitgestellt wird, die zu den Zielen der internen Politikbereiche der Union beitragen.

Darüber hinaus wird mit dieser Verordnung ein Mechanismus für beratende Unterstützung eingerichtet, durch den die Entwicklung investitionswürdiger Projekte und der Zugang zu Finanzi …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0757PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.