Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse
LandHamburgZuschuss
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Hamburg
- Bundesland
- Hamburg
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- Lebensmittel & Getränke, Land- & Forstwirtschaft
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.ifbhh.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse nachhaltig verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie beim Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Qualitätserzeugnisse.
Die Förderung erhalten Sie vor allem für
Veranstaltung von oder Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Märkten und Produktpräsentationen,
Werbemaßnahmen und Verbraucherinformationen,
Beratungsleistungen und Studien,
Auf- und Ausbau regionaler Vermarktungsstrukturen,
zusätzliche projektbezogene Personalausgaben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme und kann 50 Prozent bis 90 Prozent der förderfähigen Aufwendungen betragen. In einem Förderzeitraum von 2 Jahren können Sie jedoch maximal EUR 40.000 bis EUR 80.000 erhalten.
Ihren Antrag stellen Sie spätestens 2 Monate vor dem geplanten Projektbeginn bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme
- Absatzgemeinschaften,
- sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter,
- Vereine und Verbände,
- Unternehmen sowie
- wissenschaftliche Einrichtungen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Bei Ihrem Projekt muss es sich um gemeinschaftliche Veranstaltungen, Initiativen oder imagefördernde Maßnahmen von mindestens 3 Akteurinnen und Akteuren der hamburgischen Agrarwirtschaft handeln.
- Ihr Projekt muss über eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage verfügen.
- Ohne Förderung ist es Ihnen nicht möglich, Ihr Projekt umzusetzen.
- Ihr Vorhaben darf nicht bereits gefördert worden sein oder eine Förderung nach anderen Bestimmungen erhalten (Ausschluss der Doppelförderung). Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse
[Vom 1. Januar 2023, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 5. Mai 2023]
1. Förderziel, Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel
Ziel ist es, Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse nachhaltig zu verbessern und somit die Wirtschaftstätigkeit im Agrarsektor der Freien und Hansestadt Hamburg zu stärken und dessen Wertschöpfung zu erhöhen. Einen besonderen Stellenwert haben hierbei Qualitätserzeugnisse, d.h. ökologisch hergestellte Produkte gemäß der EG-Öko-Verordnung1) und Produkte, die frei von gentechnisch veränderten Organismen sind. Die Verwendung und Verarbeitung regionaler Rohstoffe entsprich …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/absatz-landwirtschaftlicher-erzeugnisse-qualitaets.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ifbhh.desecondary · Fördergeber-Portal: IFB Hamburg