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Hamburg

Förderungsergänzende Finanzierungen

LandHamburgDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Hamburg
Bundesland
Hamburg
Instrument
Darlehen
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ifbhh.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie in Hamburg eine Wohnungsbauförderung in Anspruch nehmen, können Sie unter bestimmten Bedingungen ein ergänzendes Darlehen erhalten. Volltext Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) kann Ihnen eine ergänzende Wohnungsbauförderung gewähren. Sie können die folgenden Finanzierungen in Anspruch nehmen:Prolongation des WK-Baudarlehens nach dem sogenannten ’73er-Modell, Umschuldungen bei Schwierigkeiten des Darlehensnehmers mit vorrangig abgesicherten Darlehensgebern im Fall von Marktversagen, Mitfinanzierung von Maßnahmen in Ergänzung der Förderrichtlinie Mietwohnungsneubau im Fall von Marktversagen, Finanzierung des (restlichen) Kaufpreises im Mietwohnungsbau, Anschlussfinanzierung bei KfW-Darlehen und bei an KfW-Konditionen gebundene Ergänzungsdarlehen, Umstellung von Förderfinanzierungen für Eigenheime. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihrer Finanzierungsmaßnahme. Richten Sie Ihren Antrag unter Verwendung der Antragsformulare an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Förderart:

Darlehen

Förderbereich:

Wohnungsbau & Modernisierung

Fördergebiet:

Hamburg

Förderberechtigte:

Unternehmen, Privatperson

Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Ansprechpunkt:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

Tel: +49 40 24846-0

Fax: +49 40 24846-432

info@ifbhh.de

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) (externer Link)

Weiterführende Links:

Informationen zu Förderungsergänzenden Finanzierungen (externer Link)

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer, die bereits eine Variante der Wohnungsbauförderung in Anspruch nehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

Sie müssen eine ordnungsgemäße Verwaltung des Wohnraums sicherstellen.

Sie müssen über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit verfügen.

Die Finanzierungsbelastungen müssen für Sie dauerhaft tragbar erscheinen.

Die Finanzierung muss beihilferechtskonform sein.

Die übrigen Voraussetzungen sind abhängig von Ihrer Ausgangssituation.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Förderrichtlinie Förderungsergänzende Finanzierungen Gültig ab 01. Mai 2019 (Stand: 15. November 2021) Die IFB Hamburg bietet zusätzlich zur Förderung des Wohnungsbaus ergänzende Finanzierungen an. Die Gewährung derartiger Finanzierungsmittel ist von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig: 1. Allgemeines Der Darlehensnehmer muss Gewähr für eine ordnungsmäßige Verwaltung des Wohnraums bieten und über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit verfügen, insbesondere darf es sich bei ihm nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handeln, d.h. nicht um ein Unternehmen im Sinne der Rdnrn. 10 und 11 der Leitlinien der Kommission zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (Amtsblatt der Europäischen Union C 244/2 vom 01.10.2004). Die Belastu …

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
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